Vorarlberg: LR Tittler - Wegweisende Vorgaben für das zukünftige Bauen
Landesregierung beschließt Novelle der Bautechnikverordnung
Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat die Novelle zur Bautechnikverordnung beschlossen. Landesrat Marco Tittler informiert: „Das Niedrigstenergiegebäude wird Standard. Damit setzt Vorarlberg seinen Weg bei der Energieeinsparung fort, gibt aber gleichzeitig mit einem Ausblick auf die nächsten Jahre entsprechende Planungssicherheit“.
Die Novelle der Bautechnikverordnung wird am 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Mit der Novelle werden insbesondere die von allen neun Ländern beschlossenen Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) für verbindlich erklärt. Spezifische Abweichungen und praktische Vereinfachungen für Vorarlberg werden in der Novelle ebenso vorgesehen, wie der Vorarlberger Weg in Sachen Energieeffizienz. Der Novelle der Bautechnikverordnung ging ein umfassender Arbeitsprozess voran, bei welchem die betroffenen Abteilungen des Amtes der Landesregierung ebenso wie die InteressensvertreterInnen sowie die Gemeinden eingebunden waren. „Dadurch konnte eine Vielzahl von Vereinfachungen und Erleichterungen als Ergebnis eines breit getragenen Prozesses erzielt werden‘‘, bedankt sich Landesrat Tittler bei allen Beteiligten.
Die Novelle der Bautechnikverordnung beinhaltet wegweisende Vorgaben im Hinblick auf die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz. So sollen unter anderem die (technischen) Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz den Anforderungen an das Niedrigstenergiegebäude gleichgesetzt werden und somit fixiert werden, welche Anforderungen an die Hüllqualität von Gebäuden zukünftig gestellt wird. Zudem gibt es eine jährliche schrittweise Steigerung der Anforderungen an den CO2-Ausstoß. „Damit haben wir gemeinsam erstmalig einen Pfad festgeschrieben, was die Anforderungswerte beim zukünftigen Bauten betrifft‘‘, so der Landesrat. Bei der Wahl des einzusetzenden Energieträgers sollen – mit Ausnahmen – künftig ausschließlich hocheffiziente alternative Energiesysteme zum Einsatz kommen dürfen. Insbesondere wird künftig darauf abgestellt, ob die nächstgelegene Fernwärmeleitung bis zu 50 Meter vom Baugrundstück entfernt ist.
Leerverrohrung für die „letzte Meile“
Außerdem wird mit der vorliegenden Novelle bei Neuerrichtungen von Gebäuden eine Leerverrohrung für die sogenannte „letzte Meile“ der Breitbandversorgung auf dem Privatgrundstück vorgesehen. Schließlich werden mit der Novelle Bestimmungen betreffend die Ausstattung von Fahrradabstellflächen mit einer geeigneten Leitungsinstallation für Elektrofahrräder eingeführt.
Quelle: Land Vorarlberg