Vorarlberg: LSth Schöbi-Fink - „Raumplanung, Energie und Jugend im Fokus der Gesetzgebung“
Legistik-Referentin Landesstatthalterin Schöbi-Fink informiert über Schwerpunkte im Gesetzgebungsprogramm des Landes in der 1. Jahreshälfte 2023
Bregenz (VLK) – Das Thema Wohnen ist ein Schwerpunkt der legistischen Arbeit des Landes im ersten Halbjahr 2023, wie Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink als ressortzuständige Legistik-Referentin informiert. Weiters widmet sich die Gesetzgebung im neuen Jahr u.a. eingehend der Energiewende und dem Schutz der Jugend.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der anstehenden Novelle zum Raumplanungsgesetz bildet die Änderung der bestehenden Ferienwohnungsregelungen. Mit der geplanten Verschärfung der Regelungen über die Nutzung von Wohnungen und Wohnräumen als Ferienwohnungen sollen die zunehmenden Umgehungen der Ferienwohnungsregelungen im Rahmen der sogenannten „Investorenmodelle“ eingedämmt werden, wie Schöbi-Fink erklärt. Dies wirke auch als Schutz für die gewachsenen Strukturen in den Tourismusgemeinden. Darüber hinaus soll das bestehende Instrument der Vorbehaltsflächenwidmung für Anlagen des Gemeinbedarfs ausgeweitet werden. Damit könnten Vorbehaltsflächen künftig auch für den Zweck der Errichtung von förderbarem Wohnbau festgelegt werden. Die Landesstatthalterin betont: „So erhalten Gemeinden ein Instrument, um der aktuellen Preis- und Kostenentwicklung am Wohnungsmarkt entgegenzuwirken und die Versorgung der Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum sicherzustellen.“
Schließlich geht es in der Novelle laut Schöbi-Fink auch darum, den Aspekt des Klimaschutzes stärker zu verankern: „Klimaschutz, aber auch die Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel sollen bei allen raumplanerischen Entscheidungen, insbesondere im räumlichen Entwicklungsplan sowie im Rahmen von Bebauungsplänen, stärker berücksichtigt werden.“ Als eine sehr konkrete Maßnahme ist etwa geplant, dass Einkaufszentren nur mehr mit Photovoltaikanlagen bewilligungsfähig sein sollen.
Neues Zweitwohnungsabgabegesetz
Zurzeit umfasst das Zweitwohnsitzabgabegesetz nur Ferienwohnungen in Tourismusgebieten. Geplant ist, den Abgabengegenstand auf alle Wohnungen im Land auszudehnen, die weder als Hauptwohnsitz noch zu ähnlich essentiellen Zwecken – wie Ausbildung oder die berufliche Verwendung – genutzt werden. Landesstathalterin Schöbi-Fink erläutert: „Damit wird berücksichtigt, dass die Nachfrage nach Wohnungen zur Begründung eines Hauptwohnsitzes hoch ist, während das diesbezügliche Angebot leistbarer Wohnungen in Vorarlberg knapp ist.“ Ein Grund dafür ist, dass Wohnungen für weniger elementare Bedürfnisse attraktiv sind – wie etwa die Nutzung als Kapitalanlage oder als Zweitwohnung, inklusive Leerstand. Die Zweitwohnungsabgabe wird einen Anreiz zur Aktivierung von bereits vorhandenem, jedoch nicht als Hauptwohnsitz genutztem Wohnraum schaffen und somit den Wohnungsdruck für die Wohnungssuchenden verringern.
Energie und Jugend
Eine Vielzahl weiterer Vorhaben stehe auf dem Gesetzgebungsprogramm, wie Schöbi-Fink informiert. Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene wird an legistischen Änderungen für einen verstärkten Einsatz ökologisch nachhaltiger Energiesysteme, für zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und für einen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger gearbeitet. Von Landesseite sind diesbezüglich – abgestimmt mit dem geplanten Erneuerbaren Wärmegesetz auf Bundesebene – Änderungen des Baurechts sowie des Luftreinhalterechts geplant. Weitere Vorhaben betreffen das Dienstrecht der Landes- und Gemeindebediensteten (z.B. betreffend pflegende Angehörige) oder eine Novelle des Kinder- und Jugendgesetzes (mit einer Präzisierung des Abgabe- und Konsumverbotes von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen zur Vermeidung von unbeabsichtigten Lücken). Derzeit im Gange sind Arbeiten im Landtag zu möglichen Adaptierungen des Untersuchungsausschuss-Rechtes.
Quelle: Land Vorarlberg