Land Burgenland schnürt Maßnahmenpaket für leistbares Bauland
LH Doskozil und LR Dorner: „Burgenland als Vorreiter im Kampf gegen Grundstücksspekulanten“
Änderungen im 2019 beschlossenen Burgenländischen Raumplanungsgesetz sollen weitere Verbesserungen für die Burgenländerinnen und Burgenländer bringen. Zentrale Zielsetzung des neuen Gesetzes: Bauland soll leistbarer werden. „In bestimmten Regionen des Burgenlandes ist Bauland in den letzten Jahren zum Teil deutlich teurer geworden. Mit einem Bündel an Maßnahmen wollen wir diesem Trend entgegenwirken und erschwingliche Preise sicherstellen“, betonten Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner bei der heutigen Präsentation des neuen Maßnahmenpaketes. Konkret wurden drei Maßnahmen von LH Doskozil vorgestellt: eine Baulandmobilisierungsabgabe, eine Preisregulierung sowie einen Anspruch auf leistbares Bauland, der bei Baulandknappheit ein Vorkaufsrecht für Gemeindebürger bedeutet. „Wir werden eine Baulandmobilisierungsabgabe etablieren müssen, weil es sehr viel gewidmete Baulandflächen im Land gibt und der Neubau von Eigenheimen und Blockbauten sehr oft auch daran scheitert, dass zu viel Baulandreserve vorhanden ist und in weiterer Folge keine freien Flächen gewidmet werden können“, begründet LH Doskozil den Plan zur Einführung einer Baulandmobilisierungsabgabe.
Künftig soll im Raumplanungsgesetz die Möglichkeit geschaffen werden, als Bauland gewidmete, aber bislang nicht verfügbare Grundstücke für Zwecke der Bebauung zu mobilisieren. Bis Ende 2020 soll daher das Raumplanungsgesetz dahingehend novelliert werden, dass je nach Lage, Erschließung und Dringlichkeit eine bestimmte Mobilisierungsmaßnahme getroffen werden kann. Die Novelle verfolgt das Ziel, „keine Situationen zu erzeugen, die es teilweise in westlichen Bundesländern gibt, dass sich die einheimische Bevölkerung und allen voran junge Familien Bauland nicht mehr leisten können“, hob LH Doskozil hervor.
Konkret sieht der neue Gesetzesentwurf vor, dass – wenn Baulandreserven vorliegen –die Gemeinde mit den Grundstückseigentümern verhandeln und einen leistbaren Kaufpreis festlegen muss. Scheitern die Verhandlungen, müssen neue Flächen in Bauland umgewidmet werden. In der Folge wird es auch zu Rückwidmungen von nicht verfügbarem Bauland kommen. Weiters wird die Landesregierung eine Gemeinde künftig auffordern können, die oben angeführten Maßnahmen zu ergreifen; andernfalls kann nach zwei Jahren eine Umwidmung durch die Landesregierung erfolgen, wenn diese dem „Örtlichen Entwicklungskonzept“ (ÖEK) nicht widerspricht.
Baulandmobilisierungsabgabe für unbebautes Bauland
Als Bemessungsgrundlage für die Baulandmobilisierungsabgabe gilt das Flächenausmaß sowie der Quadratmeterpreis. Dabei ist ein Prozentsatz von 0,5% bis 2,5%, gestaffelt nach Grundstücksgröße, von dem von der Landesregierung festgesetzten Baulandpreis, vorgesehen. Dieser Baulandpreis ergibt sich aus dem errechneten Grünlandpreis (errechneter Grünlandpreis= 20% vom 5-Jahres-Mittelwert des Baulandpreises der jeweiligen Gemeinde laut Statistik Austria) zuzüglich der Aufschließungskosten (Aufschließungsgebühr = 40 Euro pro Quadratmeter) für das jeweilige Grundstück.
Um soziale Gerechtigkeit herzustellen, wurden im Gesetz Ausnahmen von der Abgabe festgelegt. Zum Beispiel sind Grundstücke für eigene Kinder bzw. Enkelkinder ausgenommen – dabei gilt die Regelung pro Kind (bis 30 Jahre) ein Grundstück. Befreit von der Abgabe sind weiters Gemeinden, das Land Burgenland sowie die Unternehmen des Landes.
Leistbares Bauland garantieren
Es soll andererseits aber auch einen Anspruch auf leistbares Bauland im Burgenland geben, stellte LH Doskozil deutlich klar: „Bürger, die ihren Hauptwohnsitz bereits seit drei Jahren gemeldet haben, haben einen Anspruch auf ein Gemeindegrundstück zu dem vom Land festgelegten Maximalkaufpreis. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet Gemeinden, Baulandgrundstücke zu diesem Preis für die Gemeindebürger bereit zu halten. Steht ausreichend Bauland zur Verfügung, kann die Gemeinde darüber hinaus Grundstücke an andere verkaufen.“ Leistbarer Baulandpreis bedeutet beispielsweise: Wenn ein Grundstück einen Quadratmeterpreis von 200 Euro aufweist, ergibt sich nach dem neuen Grundstücksmaximalpreis ein Quadratmeterpreis von 80 Euro.
Weitere Neuerungen
Eine Härtefallklausel ist für Abwanderungsgemeinden geplant, von den geplanten Raumplanungsgrundsätzen hinsichtlich geschlossener Bebauung bzw. Landschaftsschutz kann in Abwanderungsgemeinden abgegangen werden. Weiters geplant ist, dass Bauland, das sich innerhalb der 30-jährigen Hochwasseranschlagslinie befindet, von der Gemeinde in Grünland umgewidmet werden soll. Und bei einem Aufschließungsgebiet für Flächen mit einer Gefährdung durch Hangwasser oder Hangrutschung, darf eine Baulandfreigabe erst nach Ergreifung von Maßnahmen zur Herstellung von Baulandeignung durchgeführt werden.
Eine weitere Änderung des Raumplanungsgesetzes betrifft den Bereich Photovoltaik: „Analog zur Windenergie-Offensive werden seitens der Landesregierung auch im Bereich der Photovoltaik vorab Eignungszonen definiert, um den Ausbau strukturiert und im Einklang mit den Gemeinden und dem Landschaftsschutz umzusetzen“, erklärte LR Dorner. Vorrangig soll der Ausbau auf Dächern erfolgen. Größere Freiflächenanlagen sollen – wie bei der Windkraft – nur in speziellen Eignungszonen möglich sein. Um etwaige negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft möglichst gering zu halten, soll die Errichtung dieser großen Anlagen nicht privaten Betreibern überlassen werden, sondern es dürfen als Zonen nur Flächen ausgewiesen werden, über welche das Land Burgenland oder eine 100% Tochtergesellschaft verfügt.
LR Dorner erwähnte weiters den Plan, erstmals landesweit „Regionale Entwicklungsprogramme“ zu erstellen. Regionale Entwicklungsprogramme sind Verordnungen der Landesregierung und legen die Zielsetzungen der planmäßigen und vorausschauenden Gesamtgestaltung einzelner Landesteile fest, um die Entwicklung dieser Regionen zu forcieren. Sie zeigen die zu ihrer Erreichung erforderlichen Maßnahmen auf und enthalten auch Grundsätze der örtlichen Raumplanung, die sich direkt an die Gemeinden richten. Dazu sind Gespräche mit den Bürgermeistern des Landes geplant, sagte LR Dorner abschließend.
Quelle: Land Burgenland