Kärnten: Land Kärnten vergibt wieder den Menschenrechtspreis
LH Kaiser: Menschenrechtspreis heuer erstmals an UN-Nachhaltigkeitszielen orientiert – Einreichungen bis 15. Oktober möglich
Klagenfurt (LPD). In Würdigung besonders herausragender Leistungen für die Menschenrechtsarbeit mit Kärnten-Bezug wird auch dieses Jahr vom Land Kärnten der Kärntner Menschenrechtspreis vergeben. Wie Landeshauptmann Peter Kaiser heute, Samstag, mitteilt, ist dieser wieder mit 10.000 Euro dotiert. „Der Preis dient der Förderung der Menschenrechtsarbeit sowie des Menschenrechtsbewusstseins der Kärntner Bevölkerung“, erklärt Kaiser. Neu sei allerdings beim heurigen Menschenrechtspreis, dass er sich an den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen orientiert. Denn das Land Kärnten hat sich laut Kaiser ebenso wie die Österreichische Bundesregierung zum Wohle jeder und jedes einzelnen und zum Wohle der nächsten Generationen der Nachhaltigkeit verschrieben und sich verpflichtet, mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele zu implementieren.
„Mit dem Preis sollen Menschen ausgezeichnet und vor den Vorhang gestellt werden, die mit ihrem Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unserer solidarischen Gesellschaft und zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Der Preis ist ein Signal dafür, dass Werte wie Hilfsbereitschaft, Respekt, Solidarität und wirkliche Nächstenliebe alle ethischen, sozialen oder politischen Hürden überwinden. Die Ausgezeichneten sind Vorbilder, die uns alle daran erinnern, dass sich die wahre Stärke einer modernen und starken Gesellschaft dadurch manifestiert, indem wir niemandem alleine lassen“, so Kaiser.
Ziel des Menschenrechtspreises ist es, den Stellenwert der Menschenrechtsarbeit noch stärker zu betonen. Die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen („Sustainable Development Goals“ – SDGs) sind inhaltlich eng mit menschenrechtlichen Prinzipien verbunden. Daher wird auch der Kärntner Menschenrechtspreis in den kommenden Jahren unter Bezugnahme auf die SDGs vergeben. Es werden nur Einreichungen berücksichtigt, die eine klare Verbindung der Menschenrechtsarbeit zu den SDGs aufweisen.
Im Jahr 2021 werden Einreichungen von Menschenrechtsarbeit in Verbindung mit folgenden UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) berücksichtigt: Keine Armut (SDG 1), Kein Hunger (SDG 2), Gesundheit und Wohlstand (SDG 3), Sauberes Wasser und Sanitärversorgung (SDG 6), Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster (mit dem Schwerpunkt auf menschenwürdige Arbeit) (SDG 12), Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13). Weitere Informationen zu den UN-Nachhaltigkeitszielen unter: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/nachhaltige-entwicklung-agenda-2030/entwicklungsziele-agenda-2030.html
Der Preis soll Leistungen anerkennen, die von Kärntnerinnen und Kärntnern erbracht oder in Kärnten umgesetzt werden. Die Initiative wurde erstmals auf Beschluss des Kärntner Landtages 1993 ins Leben gerufen. Wesentlich angeregt wurde der Preis damals vom derzeitigen Landeshauptmann Peter Kaiser.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine vierköpfige Fachjury, die sich aus je einem Mitglied von Amnesty International Österreich, der Kärntner Juristischen Gesellschaft, der Kärntner Hochschulkonferenz und der Ökumenischen Kontaktkommission in Kärnten zusammensetzt. Begründete Vorschläge für die Verleihung des Kärntner Menschenrechtspreises können noch bis 15. Oktober beim Amt der Kärntner Landesregierung eingebracht werden.
Vorschlagsberechtigt sind neben den Dienststellen des Bundes und des Landes die Gemeinden, Interessenvertretungen sowie natürliche oder juristische Personen oder sonstige Gemeinschaften. Voraussetzung für die Preisvergabe ist ein persönlicher oder ein sachlicher Bezug der Preisträgerin/des Preisträgers zu Kärnten. Die feierliche Preisvergabe findet jährlich aus Anlass des Tages der Menschenrechte im Dezember statt.
Für die Einreichung werden folgende Angaben erbeten: Hinweise zur einreichenden Person/Institution: Name und Adresse; Hinweise zur nominierten Person oder Organisation: Name und Adresse; Nachweis, auf welche/s der UN-Nachhaltigkeitsziele sich die Einreichung bezieht; Kurzbeschreibung der Initiative bzw. der erbrachten Menschenrechtsarbeit; Nachweis des Kärntenbezuges, Begründung der Preiswürdigkeit; Allfällige Zusatzinformationen (detaillierte Biografien, Projektbeschreibungen etc.) können als Anlagen zum Nominierungsschreiben übermittelt werden.
Die Unterlagen für die Nominierung sind bis 15. Oktober an folgende Adresse zu richten: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 1 – Landesamtsdirektion Kennwort: Menschenrechtspreis Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Quelle: Land Kärnten