Niederösterreich: Land NÖ beantragt den SP-V-Prozess zur S 1-Lobauquerung einzustellen
LR Schleritzko: „Bund muss notwendige Bundesstraßen-Projekte zur Entlastung der Bevölkerung umsetzen“
Das Land NÖ beantragt in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die Einstellung des SP-V-Prozesses (Strategische Prüfung Verkehr) zur S 1, Wiener Außenring Schnellstraße (Abschnitt Süßenbrunn bis Schwechat mit Lobauquerung).
Seitens des Landes wurde die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH („fwp“) beauftragt, den SP-V-Prozess des BMK zu prüfen. Die Anwaltskanzlei kommt in ihrer juristischen Analyse zum Schluss, dass der SP-V-Prozess des BMK aus mehreren Gründen gesetzeswidrig sei. Dies unter anderem deshalb, da das Verfahren in deklarierter Weise nicht ergebnisoffen geführt wird. Das Land NÖ hat daher, vertreten durch fwp, beantragt, das Verfahren im Hinblick auf eine vorgeschlagene Netzänderung gemäß § 4 SP-V-Gesetz als zur Gänze gesetzeswidrig einzustellen. Das BMK hatte mit Schreiben vom 28.09.2022 den SP-V-Prozess für die S 1 gestartet und unter anderem das Bundesland NÖ zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 24.11.2022 ersucht.
Mobilitäts-Landesrat Ludwig Schleritzko dazu: „Das Projekt der S 1 ist seit mehr als 20 Jahren im geltenden Bundesstraßen-Gesetz enthalten, wurde jahrelang geprüft und muss nun vom Bund zur Entlastung vom Durchzugsverkehr so rasch als möglich umgesetzt werden. Genauso erwartet sich die Bevölkerung des Marchfeldes vom Bund eine rasche Errichtung der S 8, Marchfeld Schnellstraße. Durch Deutsch-Wagram stauen sich derzeit, wie auch den täglichen Verkehrsmeldungen zu entnehmen, pro Tag 35.000 Fahrzeuge – diese Situation bedeutet seit Jahren eine massive Belastung für die Bevölkerung.“
Ferner soll es durch das Verfahren laut fwp zu einem willkürlichen individualgesetzlichen Außerkraftsetzen eines rechtskräftigen Bescheides (= die erteilte UVP-Genehmigung für das Projekt S 1) kommen. Schließlich würde der SP-V-Prozess auch die TEN-V-Leitlinien (= Transeuropäische Verkehrsnetze) untergraben. Das BMK muss sich nun mit der Stellungnahme des Landes NÖ befassen und entscheiden, ob der SP-V-Prozess fortgesetzt werden soll.
Quelle: Land Niederösterreich