Niederösterreich: Land NÖ bietet Onlineformular für Grünen Pass an

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Niederösterreich

30 Jun 15:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH-Stv. Pernkopf/LR Königsberger-Ludwig: Ausdrucke können auch persönlich bei den Behörden abgeholt werden

Der Grüne Pass ist ein Überbegriff für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis, dass man geimpft, getestet oder genesen ist und daher nur eine geringe epidemiologische Gefahr einer COVID-19-Infektion vorliegt. Zugangsvoraussetzung dafür ist allerdings eine Handy-Signatur, falls diese nicht zur Verfügung steht, ist es nun in Niederösterreich möglich, mit einem Onlineformular das notwendige 3G-Zertifikat bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für sich selbst, aber auch für Angehörige anzufordern. „Wir möchten mit diesem besonderen Service all jene unterstützen, die keine Handy-Signatur eingerichtet haben, und gleichzeitig sicherstellen, dass auch sie die neuen Freiheiten genießen können“, betonen LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Entwickelt wurde dieser niederschwellige Zugang durch die IT-Experten des Landes Niederösterreich. Für den Erhalt des 3G-Zertifikats ist einfach das Hochladen einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde wird auf die angegebene E-Mail-Adresse und (wenn angegeben) auf die Handynummer ein Link übermittelt. Mit diesem kann man nach Eingabe des Geburtsdatums das Zertifikat abrufen und ausdrucken bzw. am Handy speichern. Aus Datenschutzgründen ist eine direkte Versendung des Dokuments nicht zulässig.

Dieses Service wird aufgrund der aktuell hohen Nachfrage vorübergehend für alle mit Wohnsitz in Niederösterreich angeboten, die über eine österreichische Sozialversicherungsnummer verfügen. „Parallel dazu können die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher auch weiterhin einen Ausdruck ihres Zertifikates persönlich abholen, wenn sie sich an die NÖ Bezirksverwaltungsbehörden, die NÖ Gemeinden oder die ELGA-Ombudsstelle wenden“, so Pernkopf und Königsberger-Ludwig abschließend.


Quelle: Land Niederösterreich



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