Land Wien hat grundlegende Anmerkungen zur Novelle des Epidemie-Gesetzes (EpiG)

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Wien

03 Jän 13:00 2021 von Redaktion International Print This Article

Fristgerechte Veröffentlichung aufgrund technischer Probleme der Webseite www.parlament.gv.at

Der Gesetzgeber sieht für die aktuelle Novelle des Epidemiegesetzes (EpiG) eine Frist zur Stellungnahme bis 3. Jänner 2021, 12 Uhr Mittag, vor. Diese Stellungnahmen haben auf der Webseite des Parlaments der Republik Österreich (www.parlament.gv.at) per Software-Eingabe zu erfolgen. Das ist nicht möglich.

Das Land Wien veröffentlicht seine Stellungnahme daher online auf https://coronavirus.wien.gv.at/site/anmerkungen-des-landes-wien-zur-novelle-des-epidemie-gesetzes-epig/.

Das Land Wien äußert darin verfassungsrechtliche Bedenken zur Novelle, ebenso Anmerkungen zu geplanten Screeningprogrammen und dem damit einhergehenden verwaltungsbehördlichen, finanziellen und personellen Aufwand. Erschwerend für eine effektive Planung der erforderlichen Ressourcen kommt Wiens Status als Großstadt hinzu.

Das Land Wien hat die Stellungnahme bereits per E-Mail an das Gesundheitsministerium übermittelt.



Quelle: Stadt Wien



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