Burgenland: Land fördert ab Februar Unfallversicherung für Jagdhunde
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland/Büro LR Schneemann
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LR Schneemann: „Die Förderung der Jagdhundeversicherung in der Höhe von 40 Euro ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Service und ein besseres Angebot für die burgenländische Jägerschaft.“
Ganz egal, ob ein Jagdhund Entenjagd, Fährten- und Schweißsuche oder Bauhund gelernt hat, während der Jagd geht es für die Vierbeiner oftmals heiß her. Das bleiben Verletzungen nicht aus. Die Behandlung dieser kann mitunter teuer ausfallen. Für diesen Fall kommt nun ab 1. Februar 2025 Unterstützung. Das Land Burgenland fördert eine Unfallversicherung für Jagdhunde, die im Burgenland als Revierhunde gemeldet sind. „Die Förderung der Jagdhundeversicherung in der Höhe von 40 Euro ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Service und ein besseres Angebot für die burgenländische Jägerschaft. Denn für einen seriösen Jagdbetrieb sind ferme Jagdhunde unerlässlich“, betont der für Jagd und Fischerei zuständige Landesrat Dr. Leonhard Schneemann.
Die Gefahr von Verletzungen beim Jagdeinsatz ist für Jagdhunde nicht zu unterschätzen. Immer wieder kommt es dabei zu Unfällen und teils schweren Verletzungen. Daher unterstützt das Land Burgenland ab 1. Februar 2025 eine Jagdhundeunfallversicherung für alle Revierhunde, die in burgenländischen Revieren gemeldet sind. 40 Euro Förderung gibt es für alle burgenländischen Jägerinnen und Jäger.
Der Versicherungsschutz besteht für einen Jagdunfall der während der Jagdausübung eintritt, der den Tod, die Nottötung oder eine tierärztliche Behandlung des Jagdhundes zur Konsequenz hat sowie für das Abhandenkommen des Jagdhundes während der Jagd.
Abgedeckt sind dabei Leistung wie der Verlust eines Jagdhundes, der während der Jagdausübung oder der Nachsuche einen tödlichen Unfall erleidet oder aufgrund eines Unfalls während der Jagdausübung oder während der Nachsuche notgetötet werden muss beziehungsweise abhandenkommt, genauso für ambulante und stationäre medizinische Behandlung einschließlich Medikation sowie Operationen infolge eines Jagdunfalls.
Quelle: Land Burgenland