Vorarlberg: Land forciert die Nachwuchsförderung im Spitzensport

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Vorarlberg

03 Jän 21:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesrätin Rüscher: Geänderte Förderrichtlinie mit Anreizen für Vorarlbergs Top-Vereine

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat eine Änderung der Richtlinie zur Förderung des Mannschaftsspitzensports und von Nachwuchsmannschaften beschlossen, um damit die in der Sportstrategie angepeilte Entwicklung zum chancenreichsten Lebensraum für Kinder durch eine nachhaltige Sport- und Bewegungskultur voranzutreiben. „Wir wollen insbesondere für unsere Top-Vereine Anreize setzen, zur Nachwuchs-Spitzensportförderung in ihren Sportarten beizutragen“, betont Sportlandesrätin Martina Rüscher.

Spitzenmannschaften machen den Sport für die Bevölkerung sichtbar und emotional unmittelbar erlebbar. Erfolgreiche Athletinnen und Athleten sind Identifikationsfiguren für alle Bevölkerungsgruppen und in allen sozialen Schichten. Dadurch können sie motivierend auf das Bewegungsverhalten vieler Menschen einwirken, ganz besonders auf das der Kinder. Genau das gilt es zu nützen, so Landesrätin Rüscher: „Die jungen Sporttalente sollen erkennen, dass in Vorarlberg der Weg bis an die nationale und internationale Spitze möglich ist. Dafür ist es wichtig, dass Spitzenteams Verantwortung für die Entwicklung des Nachwuchsspitzensports übernehmen.“

In der neuen Richtlinie werden förderungswürdige Mannschaften je nach Ligazugehörigkeit in fünf Kategorien (A bis E) eingeteilt. Jene von A bis D erhalten eine Strukturförderung, bestehend aus einer pauschalen Grundförderung, einem Vorarlberg-Bonus, wenn eine Mindestquote an heimischen AthletInnen erfüllt wird, sowie einem Kostenanteil von 33 Prozent für den Spielbetrieb.

Mannschaften der Kategorien A und B werden aber nur dann gefördert, wenn sie sich an einem zertifizierten Vorarlberger Nachwuchsleistungszentrum in ihrer Sportart finanziell beteiligen. Besteht kein solches Zentrum, können auch andere Ausgaben des Vereins für den Nachwuchsspitzensport anerkannt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird die Strukturförderung einschließlich eines 50-prozentigen Beitrages zum Aufwand für das Leistungszentrum bzw. für den Nachwuchsspitzensport gewährt.

Darüber hinaus regelt die Förderrichtlinie auch die Fahrtkostenförderung. Diese soll es Vorarlberger Mannschaften aller Kategorien – also A bis E – und Nachwuchsmannschaften ermöglichen, den Wettbewerbsnachteil auszugleichen, der ihnen bei der Teilnahme an nationalen und internationalen Bewerben durch höhere Reisekosten aufgrund der geografischen Lage entsteht.


Quelle: Land Vorarlberg



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