Steiermark: Land kauft Anteile an Energie Steiermark und wird 100 Prozent-Eigentümer
Foto: Land Steiermark/Robert Binder
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Graz (15. Februar 2023).- Landeshauptmann Christopher Drexler und Finanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang haben heute bekannt gegeben, dass das Land Steiermark sein Vorkaufs- und Aufgriffsrecht im Verkaufsprozess um die Anteile an der Energie Steiermark AG wahrnehmen wird. Das bedeutet, das Land Steiermark wird die derzeit zum Verkauf stehenden mehr als 25 Prozent Aktienanteile an der Energie Steiermark von der S.E.U Holdings S.à r.l mit Sitz in Luxemburg zurückkaufen. Damit wird der Landesenergieversorger – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages Steiermark – schon bald wieder zu 100 Prozent im Eigentum des Landes stehen.
Kaufpreis von 525 Millionen Euro liegt unter objektiviertem UnternehmenswertDer Kaufpreis für die gegenständlichen Anteile beträgt 525 Millionen Euro, was deutlich unter dem objektivierten Unternehmenswert liegt. Die Finanzierung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur ist, auch aufgrund der guten Bonität des Landes Steiermark, sichergestellt und bereits genehmigt. Der gesamte Prozess wurde von Beginn an von einem externen Beratungsteam mit österreichweit anerkannten Expertinnen und Experten umfassend begleitet.
Land plant wieder Partner in das Unternehmen zu holenZiel des Landes ist es, die Anteile nicht auf Dauer selbst zu halten, sondern sie in den kommenden Jahren weiter zu veräußern. Durch den Kauf des Aktienpakets ist das Land Steiermark in die Lage versetzt, nicht von einem Dritten abhängig zu sein, sondern in einem Verkaufsprozess den größtmöglichen Gestaltungsraum innezuhaben, um in Zukunft einen oder mehrere neue Partner in das Unternehmen zu holen. Das kann beispielsweise von einem strategischen Partner aus der Energiebranche – der durch den aktuellen Gesellschaftervertrag von einer Beteiligung ausgeschlossen wäre - über einen sich langfristig beteiligenden Finanzinvestor bis hin zum Börsegang reichen, mit dem die Steirerinnen und Steirern die Möglichkeit bekommen würden, Miteigentümer ihres Energieversorgers zu werden.
Drexler: „Zukunft des Landesenergieversorgers aktiv gestalten"Landeshauptmann Christopher Drexler: „Energie ist ein knappes und besonders wertvolles Gut. Gerade in diesen schwierigen Zeiten wollen wir den Landesenergieversorger weiter absichern. Wir haben uns daher – gestützt auf die Empfehlungen mehrerer Top-Experten in Österreich – dazu entschlossen, als Land Steiermark die zum Verkauf stehenden Aktienanteile zu erwerben. Damit wird die Energie Steiermark zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Steiermark stehen. Dabei geht es uns in keiner Weise um eine Re-Verstaatlichung, sondern um die Interessen der Steirerinnen und Steirer. Denn es ist die absolut richtige Entscheidung, in einer Situation der Unsicherheit an den Energiemärkten und der Unsicherheit rund um die Versorgung, keine Experimente einzugehen, sondern die Zukunft des Landesenergieversorgers aktiv zu gestalten. Das Land Steiermark wird nicht auf Dauer der 100-Prozent-Eigentümer bleiben. Wir nutzen jetzt die Möglichkeit die Aktienanteile zu einem Preis deutlich unter dem errechneten Marktwert aufzugreifen, um sie dann zum gegebenen Zeitpunkt wieder zu veräußern. Nicht als Passagier des Verkaufsprozesses von außenstehenden Investoren, deren Hauptfokus naturgemäß nicht immer die Sicherung des Unternehmens ist. Sondern zu den Bedingungen und Konditionen, die am besten für die Steiermark und für die Steirerinnen und Steirer sind. Das Land Steiermark greift daher jetzt die Aktienanteile auf, um dann gut überlegt einen Partner zu suchen, mit dem der Energieversorger der Steiermark bestmöglich für die Zukunft aufgestellt werden kann."
Lang: „Finanzierung durch sehr gute Bonität gesichert"„Ich bin froh, dass wir diesen Prozess von Anfang an mit Expertinnen und Experten höchst professionell begleitet haben und damit sichergestellt wurde, dass die Interessen des Landes zu jeder Zeit gewahrt wurden. Die Finanzierung dieses Vorhabens ist, auch aufgrund unserer sehr guten Bonität, gesichert und von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur bereits genehmigt. Die durch den Kauf größer werdende Dividendenzahlung ist höher als der durch die Finanzierung anfallende Zinsaufwand. Dadurch wird der Landeshaushalt nicht zusätzlich belastet. Ich danke Finanzabteilungsleiter Peter Ebner und seinem Team sowie allen Expertinnen und Experten für die hervorragende Abwicklung dieses komplexen Vorganges", sagt Landeshauptmann-Stv. und Finanzreferent Anton Lang.
Die Tischvorlage von der Pressekonferenz mit den Charts der Berater finden Sie hier zum Download.
Der Verkaufsprozess und die Entscheidungsgrundlagen im Detail
Die Beteiligungsverhältnisse.Das Land Steiermark ist als Mehrheitsgesellschafter mit 75.000.000 Aktien an der Energie Steiermark AG beteiligt, 25.000.200 Aktien (dies entspricht einer Beteiligung von 25 Prozent zzgl. 150 Aktien) werden von der S.E.U. Holdings S.à r.l. (SEU) mit Sitz in Luxemburg als Minderheitsgesellschafterin gehalten.
Mit Schreiben vom 5. Juli 2022 teilte SEU dem Land Steiermark mit, sämtliche von ihr gehaltenen Aktienanteile an der Energie Steiermark veräußern zu wollen. Zwischen dem Land Steiermark und SEU wurde im Jahr 2015 eine Gesellschaftervereinbarung abgeschlossen, die dem Land Steiermark in einem solchen Verkaufsfall ein Vorkaufs- und Aufgriffsrecht einräumt.
Bereits nach Bekanntwerden erster Marktgerüchte – also noch vor der formellen Information durch SEU – hat das Land Steiermark ein externes Beratungsteam mit österreichweit anerkannten Expertinnen und Experten der betroffenen Fachbereiche für die umfassende Begleitung der Transaktion beauftragt. Seitens der Beraterinnen und Berater wurden die strategischen Handlungsmöglichkeiten des Landes Steiermark mit erarbeitet, in der Umsetzung betreut und nach Vorliegen vollständiger Sachverhalte entsprechende Beurteilungen vorgenommen und Empfehlungen abgegeben.
Die Bedeutung der Energie Steiermark.Der Energie Steiermark kommt nicht nur eine Schlüsselrolle in der regionalen Energieversorgung und wirtschaftlichen Entwicklung zu, sondern leistet diese mit den bereits umgesetzten und geplanten umfassenden Investitionen in Erneuerbare Energien auch einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit in der Steiermark. Aufgrund der strategischen Bedeutung des Unternehmens ist es für das Land Steiermark oberstes Ziel, die positive Fortentwicklung des steirischen Landesenergieversorgers auch in Zukunft sicherzustellen.
Um die dargestellte Zielsetzung zu erreichen, hat das Land Steiermark entschieden, sich proaktiv in den Verkaufsprozess der SEU einzubringen und die nach der Gesellschaftervereinbarung bestehenden Gestaltungs- und Einflussrechte entsprechend wahrzunehmen.
Aktive Rolle des Landes von Anfang an – das strukturierte Bieterverfahren.Es wurde daher von der Steiermärkischen Landesregierung im Oktober 2022 festgelegt, das in der Gesellschaftervereinbarung normierte Vorkaufs- und Aufgriffsrecht entweder an einen geeigneten Dritten mit entsprechendem strategischen Fit weiterzugeben oder dieses selbst wahrzunehmen und in der Folge eine eigene Transaktion durchzuführen.
Zu diesem Zeitpunkt standen maßgebliche Faktoren, wie insbesondere etwa der mögliche Kaufpreis für die Aktienanteile, noch nicht fest. Auch konnte naturgemäß nicht eingeschätzt werden, wie hoch das tatsächliche Interesse des Marktes an der Weitergabe des Vorkaufs- und Aufgriffsrechts sein würde. Die Handlungsmöglichkeiten mussten daher gleichwertig und parallel verfolgt werden. Nur so war es – wie sich in der Folge auch gezeigt hat – machbar sicherzustellen, dass nach Vorliegen der Entscheidungsgrundlagen eine für die Steiermark bestmögliche mikro- und makroökonomisch darstellbare Entscheidung getroffen werden kann.
Die beihilfenrechtlichen Beurteilungen haben ergeben, dass nicht nur ein Erwerb der Aktienanteile durch das Land Steiermark selbst, sondern auch bereits die Weitergabe des Vorkaufs- und Aufgriffsrecht nach dem EU-Beihilfenrecht unter gewissen Voraussetzungen eine staatliche Beihilfe darstellen kann. Um die beihilfenrechtliche Konformität einer möglichen Weitergabe zu gewährleisten, war daher im Vorfeld die Konzeption und Durchführung eines umfassenden „strukturierten Bieterverfahrens" notwendig.
Das Kaufangebot der SEU und das folgende Prozedere.Seitens der Minderheitsgesellschafterin SEU wurde dem Land Steiermark am 30.12.2022 das Angebot unterbreitet, deren Aktienanteile an der Energie Steiermark für 525 Millionen Euro zzgl. neun Prozent Zinsen p.a. (ab 1.1.2023) zu erwerben. Mit der vollständigen Übergabe der nach der Gesellschaftervereinbarung vorgesehenen Unterlagen am 9.1.2023 wurde die für die Wahrnehmung des Vorkaufs- und Aufsichtsrechts maßgebliche Frist von 40 Arbeitstagen ausgelöst. Seitens des Landes Steiermark muss daher gegenüber SEU bis zum 6.3.2023 rechtsverbindlich erklärt werden, ob das Erwerbsrecht durch einen nominierten Dritten oder das Land Steiermark selbst geltend gemacht wird. Im Fall des Ablaufens der Frist ohne Äußerung des Landes Steiermark würde SEU mit dem Verkaufsprozess fortfahren und die Aktienanteile an einen von ihr favorisierten Bieter veräußern.
Im strukturierten Bieterverfahrens des Landes Steiermark langten vier Teilnahmeanträge ein, wovon einer aufgrund eines unbehebbaren Mangels nicht zur zweiten Stufe des Verfahrens zugelassen werden konnte. Ein Bewerber zog sich vorzeitig aus dem Verfahren zurück. Im Rahmen der zweiten Stufe des Verfahrens langten sodann zwei Erstangebote ein. Als Entgelt für die Nominierung zur Ausübung des Vorkaufs- und Aufgriffsrechts wurden 5.000 Euro sowie zehn Millionen Euro angeboten.
Der Verkehrswert des Aktienpakets liegt zwischen 628 und 738,5 Millionen Euro.Das Land Steiermark hat zwei unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzleien (Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. sowie die CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH) mit der Feststellung des Verkehrswerts des Aktienanteils der SEU an der Energie Steiermark beauftragt. Der so ermittelte objektivierte Wert für Aktienanteile von 25 Prozent zuzüglich 150 Aktion zum 31.12.2022 bewegte sich in einem Gutachten von 628 Millionen Euro bis 680 Millionen Euro, im zweiten Gutachten von 688,7 bis 738,5 Millionen Euro.
Die Handlungsempfehlungen der externen Experten.Die vom Land Steiermark beauftragten Expertinnen und Experten haben detaillierte Beurteilungen des vorliegenden Sachverhalts vorgenommen und darauf basierend entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Zusammengefasst ist Nachstehendes festzuhalten:
Die entgeltliche Nominierung eines Bieters zur Ausübung des Vorkaufs- und Aufgriffsrechts und damit verbunden der Erwerb des SEU-Aktienpakets an der Energie Steiermark durch einen Dritten ist aus wirtschaftlicher Perspektive nicht vorteilhaft und mit einer hohen Transaktionsunsicherheit verknüpft.Die Ausübung des Vorkaufs- und Aufgriffsrechts durch das Land Steiermark ist somit aus einer strategischen und ökonomischen Perspektive vorteilhaft und wird der Aufgriff der von der SEU zum Erwerb angebotenen 25.000.200 Aktien der Energie Steiermark durch das Land Steiermark im Rahmen des bestehenden Vorkaufs- und Aufgriffsrechts zu einem Kaufpreis iHv. 525 Millionen Euro zzgl. neun Prozent Zinsen p.a. (ab 1.1.2023) empfohlen.Der vom Minderheitsgesellschafter angebotene Aufgriffspreis liegt unter dem von den unabhängigen Sachverständigen objektiv bestimmten Verkehrswert des Aktienpakets und unter dem anteiligen buchmäßigen voraussichtlichen IFRS-Konzerneigenkapital der Energie Steiermark zum 31.12.2022. Die Nominierung eines Dritten zur Ausübung des Aufgriffsrechts würde damit eine Begünstigung eines Unternehmens im Sinne des Beihilfenrechts bedeuten. Das Land Steiermark selbst würde damit auch die „Einladung" zur Übernahme des Aktienpakets zu einem (weit) unter dem errechneten Verkehrswert liegenden Kaufpreis ausschlagen. Diese Umstände begründen einen „Beihilfen-Verdacht".Im Zuge des strukturierten Bieterverfahrens stellte sich weiters heraus, dass die Bieter eine Vielzahl an Informationen, welche über die im Rahmen des Verkaufsprozesses des Minderheitsgesellschafters zur Verfügung gestellten hinausgehen, benötigen würden. Die Bereitstellung der geforderten Unterlagen war dem Land Steiermark jedoch insbesondere aufgrund rechtlicher Hürden wie auch des engen Zeitkorsetts nicht möglich - eine solche war, da das Land Steiermark keine Anteile verkauft, bereits rein konzeptionell nicht vorgesehen. Daher war nicht davon auszugehen, dass bei Fortführung des strukturierten Bieterverfahrens verbindliche Letztangebote abgegeben werden.Aus Sicht des Beihilfenrechts stellt sich der Aufgriff durch das Land Steiermark als rechtssicherere Vorgehensweise des Landes Steiermark heraus. In diesem Sinne ist von der Fortführung des strukturierten Bieterverfahrens abzusehen und dieses zu beenden.Bei der Nominierung eines der Interessenten des strukturierten Bieterverfahrens bestünden darüber hinaus durchaus erhebliche zivil- und gesellschaftsrechtliche Risiken.Mit der Wahrnehmung des Vorkaufs- und Aufgriffsrechts durch das Land Steiermark selbst kann dieses in zivil- und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht mit Sicherheit das Eindringen eines möglicherweise unerwünschten Mitgesellschafters ausschließen.Weiters erhält das Land Steiermark damit die restlichen Aktien, sodass es künftig Alleingesellschafter der Energie Steiermark ist. Gleichzeitig entfallen damit die Gesellschaftervereinbarung sowie die sich aus dieser ergebenden Rechte des Minderheitsgesellschafters.Schließlich wird dem Land Steiermark damit die Möglichkeit und Zeit gegeben zu überlegen, zu einem späteren, selbst gewählten, geeigneten Zeitpunkt auch einen Teil der Beteiligung, sei es wieder eine Sperrminorität von mehr als 25 Prozent oder einen kleineren Anteil zu verkaufen und dann selbst - in einem beihilferechtskonformen Prozess - den künftigen Mitgesellschafter auszuwählen und mit diesem, falls erforderlich, eine neue Gesellschaftervereinbarung zu neuen Bedingungen abzuschließen.
Die Ergebnisse des strukturierten Bieterverfahrens und der vom Land Steiermark beauftragten Unternehmensbewertungsgutachten sowie die von den begleitenden Expertinnen und Experten vorgenommenen Beurteilungen und ausgesprochenen Empfehlungen zeigen ein sehr klares, eindeutiges und übereinstimmendes Bild. Der angebotene Kauf der Aktienanteile durch das Land Steiermark ist nicht nur strategisch und ökonomisch sinnvoll bzw. geboten, sondern bietet dieser auch den höchsten Grad an Transaktions- und Rechtssicherheit.
Verbesserung der Vermögensposition des Landes durch Aufgriff.Weiters ergibt sich mit dem Aufgriff des Aktienpakets zu einem Preis iHv. 525 Millionen Euro – bei Vernachlässigung der Zinslast von neun Prozent p.a. im Zeitraum des Verkaufsprozesses ab 1.1.2023 – und einem Verkehrswert iHv. 628 Millionen Euro bis 738,50 Millionen Euro entsprechend dem unteren und oberen Ende der Bandbreiten der beiden Bewertungsgutachten eine Verbesserung der Vermögensposition des Landes Steiermark iHv. 103 Millionen Euro bis 213,50 Millionen Euro.
Es soll daher das Angebot der SEU – vorbehaltlich der Genehmigung der notwendigen Anpassung des Landesbudgets 2023 sowie des Landesfinanzrahmens 2023 bis 2026 durch den Landtag Steiermark – angenommen und deren Anteil von 25.000.200 Aktien (dies entspricht einer Beteiligung von 25 Prozent zzgl. 150 Aktien) für einen Kaufpreis von 525 Millionen Euro zzgl. neun Prozent Zinsen p.a. (ab 1.1.2023) sowie zzgl. allfälliger Anschaffungsnebenkosten erworben werden.
Ein Kaufvertrag zwischen Land Steiermark und SEU liegt im Entwurf vor und ist bis zur Unterfertigung – diese ist nach der Beschlussfassung des Landtags Steiermark über eine Anpassung des Landesbudgets 2023 sowie des Landesfinanzrahmens 2023 bis 2026 möglich – in den letzten Details zu finalisieren.
Vorübergehender Aufgriff um Gestaltungsmöglichkeiten des Landes zu nutzen.Durch die Wahrnehmung des Aufgriffsrechts hält sich das Land Steiermark offen zu geeigneter Zeit einen völlig eigenständig gestaltbaren Verkaufsprozess einzuleiten. Denn die Beteiligung eines privatwirtschaftlichen Markteilnehmers bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich und wird eine solche daher auch wieder erfolgen. In einem nunmehr vom Land Steiermark rechtssicher gestaltbaren Prozess, der auch nicht unter den Einschränkungen einer Gesellschaftervereinbarung (z.B. Beschränkung der potentiellen Shareholder auf Finanzinvestoren, Ausschluss von im Energiesektor tätigen Unternehmen) bzw. der gebotenen Wahrung der Interessen eines Minderheitsgesellschafters steht, sollen sämtliche Optionen, wie etwa auch strategische Kooperationen, eingehend geprüft und ausgearbeitet werden. Ein solcher Prozess benötigt, um den gebotenen höchsten Ansprüchen zu genügen, einen dementsprechenden Vorlauf.
Einflussmöglichkeiten des Alleineigentümers auf die operative Geschäftstätigkeit.Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes sowie auch die regulatorischen Vorgaben gelten unabhängig von einer Verteilung der Gesellschaftsanteile. Auch wenn das Land Steiermark temporär alleiniger Aktionär der Energie Steiermark wird, kann gesetzeskonform kein Einfluss auf die operative Geschäftstätigkeit genommen werden.
Auswirkungen auf den Landeshaushalt.Ein Erwerb der von SEU angebotenen 25 Prozent zzgl. 150 Aktien an der Energie Steiermark und die damit in Zusammenhang stehenden Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind im genehmigten Voranschlag 2023 bzw. Strategiebericht 2023 bis 2026 naturgemäß nicht abgebildet. Zum Zeitpunkt der Budgeterstellung sowie auch der Genehmigung desselben durch den Landtag Steiermark waren maßgebliche Entscheidungsgrundlagen noch nicht vorhanden. Darüber hinaus wäre es insbesondere auch aus strategischen Überlegungen und transaktionstaktischen Gründen bzgl. beider damals ergebnisoffenen Handlungsmöglichkeiten geradezu kontraproduktiv gewesen, durch eine „vorsorgliche" Berücksichtigung im Landesbudget 2023 Indikationen über mögliche finanzielle Potentiale des Landes Steiermark evident zu machen. Es wird daher seitens der Steiermärkischen Landesregierung dem Landtag Steiermark ein Nachtrag zum Landesbudget 2023 zur Beschlussfassung gesondert zur Genehmigung vorgelegt werden.
Im Nachtragsvoranschlag ist ein maximaler Kaufpreis von 540 Millionen Euro berücksichtigt. Dieser ergibt sich aus dem übermittelten Kaufanbot, welches einen Betrag von 525 Millionen Euro zzgl. einer Verzinsung von neun Prozent p.a. (ab 1.1.2023) vorsieht sowie den Anschaffungsnebenkosten. Aus kaufmännischer Vorsicht wurden dem Angebotspreis von 525 Millionen Euro Zinsen in Höhe von 15 Millionen Euro zugeschlagen. Das entspricht gerundet der Verzinsung von 110 Tagen, beginnend mit 1.1.2023. Der Kaufpreis könnte sich – und wird dies seitens des Landes Steiermark natürlich auch angestrebt – insoweit reduzieren, als die Verhandlungen zur Ausgestaltung des Aktienkaufvertrages früher erfolgreich beendet sind und eine Unterfertigung entsprechend rasch erfolgen kann. Jeder Tag würde den maximalen Kaufpreis um rund 131.200 Euro reduzieren.
Weiters ist im Nachtragsvoranschlag eine Erhöhung der in 2023 erwarteten Dividendenzahlung der Energie Steiermark für 2022 im Ausmaß von 17,50 Millionen Euro auf dann 55 Millionen Euro vorgesehen. Durch den Erwerb der 25 Prozent zzgl. 150 Aktien fließt die gesamte Ausschüttung zukünftig dem Land Steiermark zu. Ebenso ist aufgrund des durch den Erwerb gestiegenen Finanzierungsbedarfs eine Erhöhung des Zinsaufwandes für 2023 in Höhe von 10,88 Millionen Euro zu berücksichtigen.
Hervorzuheben ist, dass die im Zusammenhang mit der Transaktion stehende Fremdmittelaufnahme keine Lücke in der laufenden Gebarung 2023 schließt, sondern zu einem Anstieg des Vermögens des Landes mit einem entsprechenden Ausweis auf der Aktivseite der Vermögensrechnung unter „Beteiligungen an verbundenen Unternehmen" führt. Der zum 31.12.2022 ausgewiesene, voraussichtliche Buchwert der Energie Steiermark (auf Basis des handelsrechtlichen Einzelabschlusses zum 31.12.2021) von rund 1.011,82 Millionen Euro wird um den zu entrichtenden Kaufpreis von maximal 540 Millionen Euro. steigen. Das im Landesbudget 2023 ausgewiesene Maastrichtergebnis verbessert sich um 6,62 Millionen Euro (+ 17,50 Millionen Euro Dividenden, – 10,88 Millionen Euro Zinsaufwand). Der Erwerb der 25 Prozent zzgl. 150 Aktien an sich ist maastricht-unwirksam.
Ausgehend vom voraussichtlichen Schuldenstand im Landeshaushalt zum 31.12.2022 – auf Basis des in Erarbeitung befindlichen Rechnungsabschluss 2022 – in Höhe von 4.668 Millionen Euro wird für 2023 ein solcher von 5.586,57 Millionen Euro erwartet. Dieser weicht zu dem im Landesbudget 2023 ausgewiesenen Schuldenstand um 176,03 Millionen Euro nach oben ab.
Die budgetären Potentiale für den Erwerb sind im Landeshaushalt gegeben, zumal der Investition ein – letztlich sogar höherer Wert – gegenübersteht. Die Finanzierung des Kaufpreises über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur ist sichergestellt, die zusätzliche Zinsbelastung für das Land Steiermark liegt unter den als Alleinaktionär zu erwartenden höheren Dividenden.
Das weitere Prozedere.Am 16. Februar wird die Landesregierung in ihrer planmäßigen Sitzung den Beschluss fassen, die Aktienanteile an der Energie Steiermark von der SEU – vorbehaltlich der Genehmigung durch den Landtag Steiermark – zu kaufen. Die Landtagsklubs der Regierungsfraktionen werden in den nächsten Tagen die Abhaltung einer Sonderlandtagssitzung beantragen, damit die nötige Anpassung des Landesbudgets 2023 sowie des Landesfinanzrahmens 2023 bis 2026 im Landtag behandelt werden kann. Danach kann die Unterfertigung der Verträge erfolgen.
Quelle: Land Steiermark