Salzburg: Land setzt Entlastungschritte für Gemeinden und Bürgermeister

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Salzburg

01 Feb 18:00 2025 von Redaktion Salzburg Print This Article

Kosten für Sozialbereich sollen gestundet werden / Weniger persönliche Haftung für Ortschefs

(LK) Sinkende Einnahmen und steigende Kosten, vor allem in Sozialbereich, setzen Salzburgs Gemeinden budgetär zunehmend unter Druck. Auch die Herausforderungen im beruflichen Alltag der Bürgermeister nehmen stetig zu. Das Land Salzburg setzt deshalb einen finanziellen Schritt zur Entlastung der Kommunen bei den Kosten im Sozialbereich. Gleichzeitig soll die persönliche Haftung der Ortschefs bei Verwaltungsstrafen eingeschränkt werden.

Bereits bei der kommenden Haussitzung am 5. Februar 2025 werden die Regierungsfraktionen mit einem Initiativantrag im entsprechenden Landtagsausschuss den Gemeinden mehr finanziellen Spielraum verschaffen. Ein Teil der Kosten, die Kommunen für den Sozialbereich entrichten, soll künftig in zwei Teilbeträgen - anstatt Anfang des Jahres zur Gänze - an das Land entrichtet werden. Zudem verzichtet das Land künftig auch auf Verzugszinsen, wenn Fälligkeitstermine geringfügig überschritten werden.

Haslauer: „Finanziellen Spielraum schaffen.“

Besonders die Ausgaben für Soziales aber auch in anderen Bereichen steigen derzeit enorm an. „Mit der nun geplanten Stundung eines Teiles der Kosten laut Sozialunterstützungs- und Sozialhilfegesetz können wir den Gemeinden finanziell etwas mehr Spielraum in sehr schwierigen Zeiten verschaffen. In den letzten Gesprächen mit den Gemeinden hat sich gezeigt, dass wir viele Kommunen im Land damit zumindest ein wenig entlasten können“, so Landeshauptmann Wilfried Haslauer. „Darüber hinaus möchten wir die Bürgermeister bei Verwaltungsvergehen nach dem Pflegegesetz aus der persönlichen Haftung nehmen“, ergänzt Haslauer.

Pewny: „Kostendruck macht Entlastung nötig.“

Für Soziallandesrat Christian Pewny haben die jüngsten Gespräche mit dem Gemeindeverband zum Pflegegesetz klar gezeigt, „wie stark der Kostendruck für Salzburgs Gemeinden im Sozialbereich zunimmt. Im Sinne einer konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit war eine Entlastung für Bürgermeister und Kommunen also ein Gebot der Stunde. Denn niemand arbeitet näher an den Salzburgerinnen und Salzburgern.“

Sampl: „Begrüßen geplante Entlastungen.“

Für Manfred Sampl, Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, sind die geplanten Gesetzesänderungen eine große Erleichterung. „Wenn so enorme Zahlungen, wie hier im Sozialbereich, auf mehrere Beträge aufgeteilt werden können, fällt es den Gemeinden in der aktuell sehr angespannten Situation deutlich leichter, ihre Liquidität aufrecht zu erhalten.“ Die persönliche Haftung der Bürgermeister findet er nicht angemessen „denn ein Ortschef kann ja nicht ins operative Geschäft einer Pflegeeinrichtung eingreifen, sondern nur den Rahmen schaffen. Wir begrüßen die geplanten Entlastungen deshalb sehr und sind dankbar für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Land.“

Stundung der Kosten für Soziales

Das Salzburger Sozialunterstützungsgesetz sowie das Sozialhilfegesetz sehen eine Kostenteilung zwischen dem Land und den Gemeinden je zur Hälfte vor. Die Gemeinden überweisen die zu erwartenden Anteile dem Land vierteljährlich im Voraus. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten muss gemäß der aktuellen landesgesetzlichen Regelung bis zum 15. Februar des Folgejahres verrechnet werden. Die Rechtslage soll nun dahingehend geändert werden, dass die Kommunen den Differenzbetrag künftig in zwei Teilbeträgen auf das Jahr verteilt bezahlen können. Diese Änderung soll rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten und mit 1. Jänner 2028 wieder außer Kraft treten.

Keine Verzugszinsen

Im Zuge der Gesetzesänderung sollen künftig auch keine Verzugszinsen mehr vorgeschrieben werden, wenn Gemeinden die Fälligkeitstermine für Zahlungen an das Land im Sozialbereich geringfügig bis zu drei Tage überschreiten. Diese Änderung soll unbefristet gelten.

Weniger persönliche Haftung für Bürgermeister

Eine weitere Entlastung auf Gemeindeebene soll eine Änderung der Haftungsbestimmungen für Verwaltungsübertretungen bringen. Kommen solche Übertretungen in von Gemeinden geführten Pflege- und Senioreneinrichtungen vor, ist der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin strafrechtlich verantwortlich und somit persönlich zur Zahlung von Verwaltungsstrafen verpflichtet. Diese Haftung soll auf die Gemeinde beziehungsweise den Gemeindeverband als juristische Person öffentlichen Rechts übertragen werden.


Quelle: Land Salzburg



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