Kärnten: Land sichert Assistenzleistungen für autistische Schulkinder

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
21 Mär 18:46 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser: Sicherstellung der Finanzierung von Assistenzleistungen für Schulkinder mit Autismusspektrumsstörungen für Zeit der neunjährigen Schulpflicht – 1,3 Mio. Euro pro Schuljahr bis 2024

Klagenfurt (LPD). Allen Kindern einen gleichberechtigen Zugang zu Bildung zu gewährleisten – das ist der Anspruch den das Land Kärnten mit Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser verfolgt. Dazu gehört auch, Kinder mit Beeinträchtigungen dabei bestmöglich zu unterstützen. „Als Landeshauptmann und aus zutiefst persönlicher Überzeugung bin ich der Menschenrechtskonvention verpflichtet, die vorsieht, Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens teil haben zu lassen“, so Kaiser heute, Sonntag.

Dementsprechend (Kinderrechtskonvention) haben Kinder und Jugendliche das Recht auf Bildung und folgt Kärnten dem Prinzip der Inklusion. „Eine maßgebliche Form dafür sind die Hilfs- und Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderungen im Bereich des Schulwesens. Wir verfolgen eine klare Strategie: Jedes Kind soll die bestmöglichen Bildungschancen haben. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden in Kärnten unter dem Motto ´Gemeinsamkeit` in Regelklassen unterrichtet“, betont der Landeshauptmann. Er legt in der nächsten Regierungssitzung neben dem Bericht auch den entsprechenden Finanzierungsplan für sämtliche Assistenzleistungen für Schulkinder mit Autismusspektrumsstörungen vor.

Die Richtlinie für die Assistenzleistungen für die Zeit der neunjährigen Schulpflicht sieht Gesamtkosten von 1,3 Mio. Euro pro Schuljahr vor. „Vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch den Kärntner Landtag ist mit einem mehrjährigen Finanzrahmen auch die Bedeckung der Folgejahre vorgesehen“, so Kaiser, der damit die Planungssicherheit für die Assistenzleistung autistischer Schulkinder garantiert.

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, müssen die Schulerhalter das Hilfspersonal über Träger der freien Wohlfahrt für den Unterricht schwerstbehinderter Kinder bereitstellen. Die Betreuungspersonen unterstützen die Kinder bei vielen Tätigkeiten, die sie selbst auf Grund ihrer Behinderung nicht durchführen könnten. Die sogenannte ASS-Richtlinie regelt den Anwendungsbereich, die Fördervoraussetzungen, den Ablauf und die Kostenteilung zwischen Land und Schulerhalter, um Kinder mit Autismussprektrumsstörungen den Schulalltag zu ermöglichen. Das Land deckt 50 Prozent der Gesamtkosten, 50 Prozent bringt der Schulerhalter auf. Die Träger der freien Wohlfahrt bekommen die Kosten für das bereit gestellte Personal rückerstattet.



Quelle: Land Kärnten



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