Salzburg: Land verkürzt Vorgehen gegen Problemwölfe mit Verordnung

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Foto: Land Salzburg/Hubert Stock
20 Jun 18:50 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Heuer bereits 35 Nutztierrisse / Verordnung ist eine Sofortmaßmaßnahme / Schutzzonen für Almvieh werden geprüft

(HP) 35 Schafe und Ziegen wurden seit Mitte Mai mit größter Wahrscheinlichkeit von einem oder mehreren Wölfen im Pinzgau gerissen. Bei vier der sechs Vorfälle ist dies per DNA-Analyse bestätigt, bei den anderen sind die Spuren laut Experten eindeutig. Noch heute geht deshalb eine Verordnung des Landes in Begutachtung, die die Entnahme des Pinzgauer Problemwolfs ermöglicht.

Die letzte der heuer bereits sechs Rissmeldungen erfolgte am vergangenen Sonntag. Zehn tote Lämmer im Gemeindegebiet von Rußbach am Pass Gschütt waren die Bilanz. Bei vier Vorfällen steht zwar die DNA-Analyse noch aus, allerdings weisen die Spuren sehr deutlich auf einen Wolf hin. Mit einer Verordnung, die ab heute für eine Woche in Begutachtung ist, soll nun die Entnahme des Problemwolfes ermöglicht werden. Experten gehen davon aus, dass sich derzeit drei bis vier Wölfe im Bundesland aufhalten.

Svazek: „Verordnung als Sofortmaßnahme.“

Die von den Nutztierrissen betroffenen Landwirte im Pinzgau werden vom Wolfsbeauftragten des Landes intensiv beraten und unterstützt. „Eine kurzfristige Entlastung für die Bauern in den Almgebieten kann aber nur die Entnahme von Problemwölfen sein. Das ist das Ziel der Problemwolf-Verordnung die heute in Begutachtung geht“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek und sie ergänzt: „Langfristig müssen wir das System ändern und die Gesetze so anpassen, dass wir zu wolfsfreien Zonen in den Almgebieten kommen. Das schaffen wir in diesem Sommer nicht mehr, aber das schnellere Handeln durch die Verordnung ist eine praktikable Sofortmaßnahme.“

Verordnung erlaubt Problemwolf-Entnahme

Für die Verordnung wurde von den Experten des Landes nach den Kriterien in der FFH-Richtlinie der EU geprüft, ob der Wolf im Pinzgau ein Problemwolf ist. Da dies zutrifft, soll in den Wildregionen 5.1 Steinernes Meer-Hundsstein, sowie 5.2 Schneeberg-Hochglocker-Hochkeil, 5.3 Blühnbach-Imlau, 4.3. Reiter Steinberge-Weißbach, 4.1 Loferer und Leoganger Steinberge sowie 3.3 Pinzgauer Schieferalpen Ost, der Abschuss erlaubt werden. Dort können ab Inkrafttreten der Verordnung in einem zehn Kilometer-Radius um erfolgte Nutztier-Risse, innerhalb von vier Wochen, Problem-Wölfe entnommen werden. Bei jedem neuen Vorfall startet die Vier-Wochen-Frist erneut.

Künftig raschere Reaktion

Um in Zukunft schneller auf Problemwölfe reagieren zu können, soll das Erlassen der Verordnung in Zukunft rascher erfolgen: „Die Sachlage und die Inhalte der Stellungnahmen werden sich auch in künftigen Fällen nicht wesentlich ändern. Daher soll die Begutachtungsfrist künftig entfallen. So gewinnen wir wertvolle Zeit für die Bauern und können rascher handeln“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek. An einer weiteren Verordnung für die Region um Rußbach, wo die jüngsten Risse gemeldet wurden, wird bereits gearbeitet.

Nächste Schritte

Heute startet die Begutachtungsfrist der Problemwolf-Verordnung des Landes. Dann haben alle für eine Woche lange die Möglichkeit ihre Stellungnahmen dazu abzugeben. Nach Ende der Frist werden die Stellungnahmen gesichtet und die Verordnung danach erlassen.

Fünf-Punkte-Plan des Landes Salzburg

Salzburg hat sich im Vergleich zu anderen Regionen auf die Rückkehr der Wölfe bestmöglich vorbereitet. Vom Fünf-Punkte-Plan des Landes sind bereits vier Punkte abgearbeitet und erfüllt. Mit Hubert Stock ist ein eigener Ansprechpartner und Koordinator installiert, Entschädigungen werden unbürokratisch ausbezahlt.

  • Förderung des Herdenschutzes, wo möglich – erfüllt
  • Schnelle, unbürokratische Entschädigungen – erfüllt
  • Managementplan und Definition „Problemwolf“ – erfüllt
  • Wolfsbeauftragter des Landes – erfüllt
  • Herabsetzung des Schutzstatus – laufend

Umfassende Informationen

Das Land Salzburg informiert schon seit Jahren intensiv über Entschädigungen, Herdenschutz und alle weiteren möglichen Maßnahmen. Unter anderem werden alle Verdachtsfälle und bestätigten Wolfsrisse von Nutztieren laufend unter www.salzburg.gv.at/wolf aktualisiert.

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Quelle: Land Salzburg



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