Steiermark: Landesrätin Bogner-Strauß - „Sozialministerium muss endlich handeln!“
Der Zweckzuschuss zur Finanzierung des Besuchermanangements in Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe muss verlängert und erhöht werden.
Graz (23. November 2022).- Die weiterhin in Kraft befindlichen COVID-19-Verordnungen enthalten für Betreiber von Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe betreffend Besucherinnen und Besucher eine Reihe an Vorgaben, die im Zuge des Betretens derartiger Einrichtungen zu beachten und umzusetzen sind. Gemäß § 2 Abs. 2b Pflegefondsgesetz wird das dafür notwendige epidemiebedingte Besuchermanagement in den Einrichtungen refinanziert. Im April dieses Jahres wurde der Abrechnungszeitraum für den Zweckzuschuss für diese außergewöhnlichen Belastungen bis 30.6.2022 verlängert. Nachdem die meisten dieser Mittel aber bereits mit dem Ende des ersten Quartals 2022 ausgeschöpft wurden, forderten die Bundesländer Sozialminister Johannes Rauch auf, eine Erhöhung der Mittel sowie Verlängerung der Abrechenbarkeit bis Ende des Jahres 2022 durchzuführen. Daraufhin erfolgten bislang leider erfolglose Verhandlungen und eine erneute schriftliche Aufforderung seitens der Bundesländer zur Handlung.
„Mittlerweile sind die finanziellen Mittel für das zweite, dritte und bald auch das vierte Quartal ausständig. Dieses Geld fehlt den Trägern der Einrichtungen schlichtweg und macht alleine in der Steiermark mehrere Millionen Euro aus. Das Sozialministerium muss hier endlich handeln und die Mittel zur Abdeckung der Mehrkosten, die durch das Pandemiemanagement angefallen sind, zur Verfügung stellen“, fordert Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß, die Verhandlungen nun positiv abzuschließen und gibt zu bedenken: „Wenn der Bund pandemiebedingte Maßnahmen vorgibt, muss auch die Finanzierung dafür gesichert sein. Die Leidtragenden dürfen nicht jene sein, die sich täglich um unsere pflegebedürftigen Mitmenschen kümmern!“
„Das Besuchermanagement ist eine wichtige Entlastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen und eine Verbesserung für die Bewohnerinnen und Bewohner“, unterstreicht Soziallandesrätin Doris Kampus. „Auch über den Zeitraum der schwierigen COVID- und Pandemie-Zeiten hinaus muss es aufrechterhalten bleiben. Der Bund ist dringend aufgefordert, seinen Verpflichtungen bei der dauerhaften Finanzierung nachzukommen. Auf dem Rücken der betroffenen Menschen darf keinesfalls gespart werden.“
Quelle: Land Steiermark