Salzburg: Landesrechnungshof prüfte Rechnungsabschluss des Landes Salzburg
Nettovermögen des Landes Salzburg zum Bilanzstichtag 2021 erstmals negativ
(LK) Das Nettovermögen des Landes Salzburg – also das Vermögen nach Abzug sämtlicher Verpflichtungen - war seit der Eröffnungsbilanz erstmals mit rund -126,6 Mio. Euro negativ. Nach Meinung des Landesrechnungshofdirektors Ludwig F. Hillinger stellt das negative Nettovermögen des Landes Salzburg noch keinen Grund zur Sorge dar. Dennoch gibt er zu bedenken, dass ein dauerhaftes negatives Nettovermögen zukünftige Generationen belasten würde.
Im Detail verminderte sich das Nettovermögen von rund 1.192,8 Mio Euro am Stichtag der Eröffnungsbilanz auf rund -126,6 Mio Euro zum Bilanzstichtag 2021. Hauptursache für das Schmelzen des Nettovermögens waren die negativen Nettoergebnisse der Jahre 2018 bis 2021 in Höhe von gesamt rund -1.310,2 Mio Euro.
Hillinger warnt jedoch vor einer zu voreiligen Interpretation des (erstmals negativen) Nettovermögens des Landes Salzburg: „Aus nunmehr vier Jahren Erfahrung wissen wir nur zu gut, welche Einflussfaktoren die Nettoergebnisse wesentlich prägen. Maßgebliche Einflussfaktoren für diese Entwicklung in der Vergangenheit waren vor allem Personalrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen für Förderzusagen. Die Personalrückstellungen waren stark von äußeren, nicht beinflussbaren Faktoren wie etwa der Entwicklung des Referenzzinssatzes abhängig.
Das negative Nettoergebnis 2021 des Landes Salzburg betrug rund -391,4 Mio. Euro und wurde zudem maßgeblich von der Abwertung einer Beteiligung und der Zuführung zu sonstigen Rückstellungen für Förderzusagen beeinflusst. Auch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren spürbar.
Der Schuldenstand des Landes Salzburg war in den letzten Jahren bis 2020 rückläufig. Im Rechnungsjahr 2021 erhöhte sich der Schuldenstand wieder und lag am Jahresende bei rund 1.247,9 Mio. Euro. Darin enthalten waren auch Barvorlagen in Höhe von 130,0 Mio. Euro, die im Dezember 2021 aufgenommen wurden und Anfang Jänner 2022 zurückzuzahlen waren. Die Aufnahme dieser Barvorlagen wirkte sich aber nicht nur auf den Schuldenstand aus, sondern führte im Vergleich zum Vorjahr auch zu einer Erhöhung der liquiden Mittel um rund 63,4 Mio. Euro auf rund 248,4 Mio. Euro. Hillinger: „Ohne diese Barvorlagen wäre eine geldmäßige Bedeckung aller Zahlungsmittelreserven, wie vom Allgemeinen Landeshaushaltsgesetz 2018 (ALHG 2018) gefordert, nicht möglich gewesen“.
Gesetzliche Grundlagen verbesserungswürdig
Die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2021 zeigte einmal mehr, dass die für die Rechnungsabschlusserstellung geltenden gesetzlichen Grundlagen zum Teil wenig praktikable bzw. „unscharfe“ Regelungen enthalten. Hillinger: „Dies stellt nicht nur die Buchhaltung und die Finanzabteilung vor große Herausforderungen, sondern führt regelmäßig auch zu Diskussionen mit dem Landesrechnungshof“. Hillinger regt deshalb an, dass auf Bundesebene inhaltliche Diskussionen zur VRV 2015 fortgesetzt werden, um Interpretationsspielräume aus dem Weg zu räumen.
Verbesserungen im Rechnungswesen erkennbar
Gravierende Mängel im Rechnungsabschluss 2021 stellten die Prüfer nicht fest. Hillinger: „Das zeigt, dass die Beteiligten in dem was sie tun, immer besser werden“. Dennoch sieht der Landesrechnungshof, wie sein rund 200-Seiten starker Prüfbericht zeigt, in einzelnen Bereichen nach wie vor Verbesserungspotential. So wäre es nach Ansicht der Prüfer beispielsweise erforderlich, die Forderungen vollständig auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen und die langjährige Forderung des LRH nach einer Verordnung über nähere Vorschriften zur Organisation des Haushaltsvollzugs umzusetzen. Zudem sieht der LRH Verbesserungspotentiale bei der Bilanzierung von Beteiligungen sowie bei der Darstellung von „Öffentlich-Private-Partnerschaften“.
Unverändert besteht weiterhin zwischen der Landesregierung und dem Landesrechnungshof eine divergierende Auffassung über Umfang und Inhalt der Vollständigkeitserklärung.
Quelle: Land Salzburg