Landesregierung beschließt Rieden-Verordnung -Historischer Schritt für steirischen Wein
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Mit dem heutigen Tag wurde in der steirischen Landesregierung die Rieden-Verordnung beschlossen und damit ein Meilenstein für den steirischen Wein gesetzt
Ab heute gibt es in der Steiermark rund 580 per Gesetz definierte Rieden. KonsumentInnen erhalten volle Transparenz in Bezug auf die Herkunft von Trauben und Weinen.
Das im Jahr 2018 eingeführte DAC-System Steiermark steht für „Wein mit geschützter Herkunft“ und bietet herausragende Weine mit Ursprungsgarantie. Die Weine werden in Gebiets-, Orts- und Riedenweine kategorisiert. An der Spitze der Herkunftspyramide stehen die nun verordneten Rieden-Weine.
Die Rieden-VerordnungUm die hohen Qualitäts-Standards im Weinbau zu erhalten, sieht das Landesweinbaugesetz vor, dass Rieden auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer in Abstimmung mit den Regionalen Weinkomitees vom Land Steiermark verordnet werden. Durch diesen konsensualen Prozess unter Einbindung aller Beteiligten wird sichergestellt, dass die Verordnung im Sinne des steirischen Weinbaus erfolgt. „Mit der Rieden-Verordnung schafft das Land Steiermark die gesetzliche Grundlage für Genuss und höchste Qualität mit einzigartigem Charakter“, erklärt der in der Steirischen Landesregierung zuständige Landesrat Johann Seitinger.
Insbesondere für die nationale und internationale Vermarktung des steirischen Weins ist eine geschützte Riedenbezeichnung essentiell. „Nach der Einführung des DAC-Systems ist jetzt der nächste große Schritt für den Steirischen Wein gelungen. Auf beiden Projekten fußt die Einführung einer gesetzlichen Rieden-Klassifizierung für die Steiermark. Dieses nächste bedeutende Projekt für die Steirische Weinwirtschaft steht ante portas“, erläutert Weinbaupräsident und Obmann der Wein Steiermark Stefan Potzinger, den nächsten Schritt. Weinbaudirektor und Geschäftsführer der Wein Steiermark Werner Luttenberger ergänzt die Bedeutung der engen Herkunft als höchstes Gut: „Riedenweine werden ganz besonders vinifiziert und auch im Weingarten werden sie mit größter Sorgfalt gehegt und gepflegt. Die Typizität der Steirischen Weine „fruchtig, duftig, trocken“ zeigt sich in den jahrgangs- und herkunftstypische Riedenweinen als konzentrierte, dichte Frucht mit viel Ausdruck am Gaumen“.
Riedenweine sind Weine „mit geschützter Herkunft“ aus der höchsten Stufe der DAC-Pyramide. Jede Riede besitzt einen eigenständigen Charakter, der sich aus der Ausrichtung, der Sonneneinstrahlung und dem Boden zusammensetzt. Die Kunst, unverwechselbare Weine mit ganz individuellem Charakter zu keltern, liegt schlussendlich in den Händen des Winzers. Die Parzellen sind oft klein, dafür einzigartig und gehören damit zu den Großen Lagen dieser Welt. Die Trauben der Weine sind handverlesen und stammen meist aus Lagen mit extrem hoher Neigung.
Das DAC-Herkunftssystem Steiermark wurde mit dem Jahrgang 2018 eingeführt, steht für „Wein mit geschützter Herkunft“ und bietet herausragende Weine mit Ursprungsgarantie. Die Weinbäuerinnen und Weinbauern der steirischen DAC-Gebiete Südsteiermark DAC, Vulkanland Steiermark DAC und Weststeiermark DAC haben sich zur Handlese verpflichtet. Um Reife- und Entwicklungszeit zu garantieren, kommen Gebietsweine ab 1. März, Orts- und Riedenweine ab 1. Mai nach der Ernte auf den Markt. Die Rebsorten Weißburgunder, Grauburgunder, Morillon/Chardonnay, Sauvignon Blanc, Gelber Muskateller, Riesling, Welschriesling, Traminer und Schilcher sind im DAC-System Steiermark zugelassen.
Die Steirischen Winzer bewirtschaften aktuell 5.096 ha Weingartenfläche und produzierten 2022 rund 255.000 hl Hektoliter Wein. Über die Hälfte der Weingartenfläche in der Steiermark ist Bergweinbau mit Hanglagen von mitunter extremer Neigung.
Quelle: OTS