Vorarlberg: Landesstatthalterin Schöbi-Fink begrüßt Lockerungen in Schule
Ab 15. Juni keine Maskenpflicht mehr im Unterricht
Bregenz (VLK) - Durch die stetig sinkenden Infektionszahlen werden auch in den Schulen Lockerungen möglich. „Aufgrund der anhaltend niedrigen Inzidenzen – vor allem auch im Schulbereich – werden mit einer novellierten Verordnung mit Gültigkeit ab Dienstag, 15.6.2021, bisher geltende Hygieneregelungen weiter zurückgenommen“, freut sich Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink.
Folgende Eckpunkten gelten ab kommenden Dienstag:
• Die Maskenpflicht im Unterricht für die Sekundarstufe fällt. Das bedeutet, dass in den Klassenräumen während des Unterrichts, wenn die Plätze eingenommen sind, weder FFP2-Maske noch MNS getragen werden müssen. Das gilt für Pädagoginnen und Pädagogen als auch für Schülerinnen und Schüler. In den Pausen und beim Bewegen durch das Schulgebäude ist ein MNS zu tragen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, einen MNS tragen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Pädagoginnen und Pädagogen können dies aber auch für bestimmte Situationen anordnen.
• Schulische Kooperationen sind erlaubt. Das heißt: schulfremde Personen können – unter Wahrung der eben dargestellten Regel – das Schulgebäude betreten und den vorgesehenen Beitrag zum Unterrichtsgeschehen leisten (Beratung, Information, Unterrichtsergänzung etc.).
• Singen, musizieren mit Blasinstrumenten sowie Sport und Bewegung sind ohne Maske auch in geschlossenen Räumen wieder möglich, wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden können und eine regelmäßige Durchlüftung möglich ist. In diesem Bereich erfolgt eine Angleichung an die allgemeinen Regeln.
Die Novellierung der Verordnung tritt mit Dienstag, 15.6.2021, in Kraft. Vorab steht eine vorläufige Fassung auf der Website des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb bereit. Am Montag, 14.6.2021, gelten die Hygieneregelungen noch wie gehabt.
„Mit diesen wichtigen Schritten können wir unsere Schülerinnen und Schüler sowie den Pädagoginnen und Pädagogen noch vor Schulschluss in vier Wochen eine Erleichterung ermöglichen“, so Schöbi-Fink.
Quelle: Land Vorarlberg