Vorarlberg: Landesstatthalterin Schöbi-Fink begrüßt Öffnungsschritte in den Schulen
Ab Montag können Abschlussklassen zum Präsenzunterricht zurückkehren
Bregenz (VLK) – Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink begrüßt die vom Bildungsministerium verkündeten weiteren Öffnungsschritte in den Schulen – insbesondere, dass die Schülerinnen und Schüler ab der 8. Schulstufe und der Polytechnischen Schulen ab heute (26. April) wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren können. „Der nächste sehr wichtige und notwendige Schritt wird es sein, dass wir die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I wieder vollständig zurück in die Klassenzimmer holen“, so Schöbi-Fink.
Der Erlass des Ministeriums eröffnet weitere Möglichkeiten, die aber jeweils an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind:
• In der 8. Schulstufe sowie an Polytechnischen Schulen kann entsprechend den räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten am Schulstandort vom Schichtmodell abgewichen werden. Die konkrete Organisation und Ausgestaltung erfolgt schulautonom. Für eine Abweichung vom Schichtbetrieb ist keine Zustimmung der Schulbehörde erforderlich, wenn dadurch eine Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden im Präsenzunterricht erfolgt, die der Sicherstellung der für den Übertritt notwendigen Kompetenzen dient. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen, bei denen ein Übertritt in eine andere Schulart geplant ist.
• In der Sekundarstufe I und II können auch jene Klassen vom Schichtbetrieb ausgenommen werden, die weniger als 18 Schülerinnen und Schüler haben, sofern am Schulstandort die Hygienebestimmungen lückenlos eingehalten werden können. In diesen Klassen findet dann regulärer Präsenzbetrieb statt. Nur in größeren Klassen gilt weiter die Regelung, dass maximal 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Standort sein dürfen.
• AHS, BMHS und Berufsschulen können in den Abschlussklassen entsprechend den räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten am Schulstandort vom Schichtmodell abweichen. Die konkrete Organisation und Ausgestaltung erfolgt schulautonom und es ist keine Zustimmung der Schulbehörde erforderlich, wenn dadurch die Zahl der Unterrichtsstunden im Präsenzunterricht zur Vorbereitung auf abschließende Prüfungen einschließlich Lehrabschlussprüfungen erhöht wird.
• Eintägige Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen und Durchführung einer Risikoabwägung stattfinden.
• Praktische Übungen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie die Ablegung der freiwilligen Radfahrprüfung sind möglich. Dafür ist jedoch ein Hygiene- und Präventionskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.
• Die Durchführung der MIKA-D-Tests in der Deutschförderklasse wird in Anlehnung an die Regelungen im Deutschförderkurs zeitlich flexibilisiert. D.h. zur Feststellung des Sprachstandes und der erforderlichen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler besteht ab dem 17. Mai 2021 ergänzend zu dem für Ende des Sommersemesters vorgesehenen Testverfahren auf Antrag eines Erziehungsberechtigten oder einer Lehrkraft eine weitere Testmöglichkeit, sofern dies pädagogisch sinnvoll erscheint. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn aufgrund eines Lernfortschritts zu erwarten ist, dass der Schüler/die Schülerin die sprachlichen Voraussetzungen für den Umstieg in einen Deutschförderkurs erfüllt.
• Bei abschließenden Prüfungen (Reife-, Diplom-, Abschlussprüfungen) führen die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Mitglieder der Prüfungskommission an jedem Prüfungstag verpflichtend Selbsttests durch. Alternativ kann entweder ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden und negativ ist, vorgelegt werden.
• Aufsteigen in die nächste Schulstufe und Schulstufenwiederholungen: Ein Aufsteigen mit einem Nicht genügend in einem „auslaufenden“ Gegenstand ist nicht möglich.
Sonderregelung für Lustenau und den Bregenzerwald
Ausnahme bilden die fünf betroffenen höheren und mittleren Schulen in Lustenau und dem Bregenzerwald. Hier befinden sich die Schülerinnen und Schüler bis voraussichtlich einschließlich 4. Mai im Distance Learning. Trotzdem ist es möglich, die Klassen jeweils zu 50 Prozent für Schularbeiten an die Schule zurückzuholen. Einzig die Abschlussklassen können in voller Präsenz an die Schulen kommen.
Zudem wird den Schülerinnen und Schülern aus Lustenau und dem Bregenzerwald, die Schulen in anderen Regionen des Landes besuchen, dringend empfohlen, bei der Ausreise einen gültigen Antigentest vorzuweisen.
Quelle: Land Vorarlberg