Am Freitag, den 28. Oktober 2022, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr, wurde ein landesweites Planquadrat durchgeführt. Es nahmen insgesamt 78 Polizist*Innen der LVA und den Bezirkspolizeikommanden teil. Das Planquadrat wurde mit Hauptaugenmerk auf die
Nichteinhaltung der Alkohol- und Drogenbestimmungen, Geschwindigkeitsübertretungen, Nichteinhalten des Telefonierens mit Freisprecheinrichtung, sowie auf Delikte, die hauptverantwortlich für Verkehrsunfälle sind, durchgeführt.
Es wurde sowohl auf dem hochrangigen als auch auf dem unterrangigen Straßennetz kontrolliert.
Es wurden insgesamt ca. 455 Fahrzeuglenker*Innen kontrolliert und 348 Alkotests durchgeführt, wobei ein 21jähriger Lenker aus dem Bezirk Mattersburg das Fahrzeug in
einem durch suchtmittelbeeinträchtigten Zustand lenkte.
Weiters wurden im Zuge der Schwerpunktation 270 sonstige Anzeigen erstattet und 215 Organstrafverfügungen ausgestellt.
1054 Anzeigen wurden aufgrund Geschwindigkeitsübertretungen mittels Radarmessung erstattet.
Fünf Kennzeichen mussten wegen Gefahr im Verzug – schwere technische Mängel - vorläufig abgenommen werden.
Im Zuge der Radarkontrollen auf der S 31, Gemeindegebiet von Kobersdorf, RiFa Oberpullendorf wurde ein österreichisches Fahrzeug sowie ein ungarisches Fahrzeug mit je 161 km/h (erlaubt 100 km/h) gemessen. Die Anzeigen wurden erstattet.
Anzeigen nach dem Tiertransportgesetz, Tierseuchengesetz, Kraftfahrgesetz und Gelegenheitsverkehrsgesetz
Bei der Einreise in Nickelsdorf wurde ein rumänischer Kleintransporter kontrolliert. Dieser befand sich auf der Fahrt von (RO) Buzau nach (B) Brüssel.
Im Fahrzeug befanden sich 6 Fahrgäste, im Gepäckabteil diverse Gepäckstücke sowie zwei 13 Wochen alte Hundewelpen der Rasse "Dogo Argentino". Für die beiden Hunde konnte keine gültige Tollwutimpfung vorgewiesen werden. Der Weitertransport nach Belgien wurde daher untersagt.
Der Kastenwagen war außerdem stark überladen (+31%) und die Verkehrs- und
Betriebssicherheit war daher nicht mehr gewährleistet. Die Kennzeichen wurden vorläufig abgenommen.
Das eingebaute digitale Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten wurde
nicht verwendet. Die beiden Lenker versuchten auf diese Weise einen durchgehenden
Transport über eine Strecke von 2250km zu gewährleisten. Beide Lenker waren bereits seit
26 Stunden unterwegs.
Es wurden Anzeigen nach dem Tiertransportgesetz, Tierseuchengesetz, Kraftfahrgesetz und
Gelegenheitsverkehrsgesetz an die Bezirkshauptmannschaft erstattet.
Quelle: LPD Burgenland