Landtag beschloss umfassendes Sicherheitspaket für Kärnten

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Kärnten

19 Mär 16:00 2021 von Redaktion International Print This Article

LR Fellner: Neues Feuerwehrgesetz, Maßnahmenempfehlungen im Falle eines Blackouts und daraus resultierend die Förderung von Notstromaggregaten in Kommunen

Klagenfurt (LPD). „Wir alle wünschen uns, dass es niemals brennt oder dass ein Blackout eine Utopie bleibt, die wir nur aus Filmen kennen. Leider aber können wir Brände, Blackouts, Naturkatastrophen oder ähnliches nicht verhindern. Was wir aber können: Uns bestmöglich auf diese Bedrohungsszenarien vorbereiten – und genau das tun wir“, das betonte Feuerwehr-, Katastrophenschutz- und Gemeindereferent Landesrat Daniel Fellner heute, Donnerstag, in der Sitzung des Kärntner Landtages. Dort stand ein umfangreiches Sicherheitspaket für Kärnten zur Beschlussfassung an. So wurde gleich zu Beginn der Tagesordnung das modernste Feuerwehrgesetz Österreichs, „ein Gesetz von Feuerwehren für Feuerwehren“, wie Fellner betont, beschlossen.

Wesentliche Neuerungen im neuen Kärntner Feuerwehrgesetz sind unter anderem die verstärkte Förderung der Jugendgruppen, etwa durch gezielte Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch eine Regelung für den Gefahrenabwehrplan (GAP). Konkret heißt das, der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat das Gefahrenpotenzial innerhalb der Gemeinden gemeinsam mit der jeweiligen Gemeinde zu erheben und auf Basis des festgestellten Gefahrenpotenzials ein Ausrüstungskonzept über den Bedarf an Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen der Freiwilligen Feuerwehren der jeweiligen Gemeinde zu erstellen. Die bereits erstellten 90 GAPs erhalten damit eine rechtliche Basis. Auch das Thema Aus- und Weiterbildung von Feuerwehrleuten wird weiter forciert.

Auf Basis der Erkenntnisse aus den beiden „Combined Success“-Übungen der vergangenen Jahre, in denen der Fall eines Blackouts simuliert wurde, hat die speziell für diese Bedrohungsszenarien zusammengestellte Arbeitsgemeinschaft (AG) Blackout, die sich aus einem Team von führenden Persönlichkeiten aus den Blaulicht-Einsatzorganisationen, der Polizei, dem Österreichischen Bundesheer und dem Zivilschutzverband zusammensetzt, überlebenswichtige Maßnahmenempfehlungen ausgearbeitet. Der Bericht und die Maßnahmenempfehlungen gelangten ebenfalls zur Beschlussfassung.

Außerdem beschlossen wurde die „Richtlinie zur Förderung einer Notstromversorgung für mindestens einen Standort (Leuchtturm) als zentrale Anlaufstelle für Katastrophenfälle in den Kärntner Gemeinden“, die sich direkt aus den im Bericht empfohlenen Maßnahmen ableitet. Fellner: „Experten sind sich einig: Die Frage ist nicht ob, sondern wann es in Europa zu einem großflächigen Stromausfall (Blackout) kommt. In diesem Fall brechen unsere gewohnten Kommunikationswege zusammen, ebenso teilweise die Wasserversorgung oder elektronische Bezahlsysteme und vieles mehr. Auf dieses ganz reale Bedrohungs-Szenario bereitet sich das Land Kärnten seit Jahren intensiv vor, deswegen wird auch die Errichtung der so genannten Leuchttürme in Gemeinden künftig gefördert“. Diese Leuchttürme sollen für die Bevölkerung zentrale Versorgungsknotenpunkte darstellen, um etwa Kontakt zu Ärzten, Zugang zu Medikamenten, Versorgung mit Lebensmitteln oder anderen überlebenswichtigen Gütern zu gewährleisten.

„Die Sicherheit der Menschen im Land stets weiter zu erhöhen, ist mir ein Herzensanliegen. Und die drei heute im Landtag gefassten Beschlüsse tragen wesentlich dazu bei, Kärnten ein großes Stück weit sicherer zu machen“, so Fellner.




Quelle: Land Kärnten



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