Vorarlberg: Landtag diskutiert Maßnahmen gegen Covid-19
Foto: Landtagssitzung-14 (Alexandra Serra)
Debattenschwerpunkte der Landtagssitzung am 17. November 2021
Bregenz (VLK) – Die Aktuelle Stunde in der kommenden Landtagssitzung am Mittwoch, 17. November 2021, ab 9.00 Uhr, widmet sich dem turnusmäßig von NEOS vorgegebenen Thema „Corona-Herbst 2.0 – Wie kommen wir da gemeinsam wieder raus?“ Eine Dolmetscherin und ein Dolmetscher übersetzen die Aktuelle Stunde in Gebärdensprache. Die Landtagssitzung wird live im Internet auf www.vorarlberg.at/landtag übertragen.
Im Anschluss an die Aktuelle Stunde folgen die Debatte und Beschlussfassung zu folgenden Gesetzen:
- Mit der Änderung des Baugesetzes sollen angesichts steigender Zahlen im Bereich der Asylwerbenden und sonstiger hilfs- und schutzbedürftiger Fremder erneut baurechtliche Erleichterungen für Unterkünfte zur Grundversorgung vorgesehen werden.
- Die Änderung der Landesverfassung trägt der fortschreitenden technologischen Entwicklung Rechnung. Beispielsweise sollen die Bürgerinnen und Bürger bestimmte Gesetzesentwürfe im Rahmen des Begutachtungsverfahrens künftig online einsehen können. Zudem soll klargestellt werden, dass die Beschlussfassung der Landesregierung auch im Rahmen einer Videokonferenz erfolgen kann.
- Die Sammelnovelle über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung ändert insgesamt 69 Gesetze im Sinne der Digitalisierung, Transparenz und Bürgerfreundlichkeit. So sollen etwa Antragsteller:innen in Verwaltungsverfahren Nachweise nicht mehr vorlegen müssen, wenn sich die Behörde diese über elektronische Register (z.B. Grundbuch) selbst besorgen kann. Weiters können die Beratung und Beschlussfassung eines Kollegialorganes künftig in Form einer Videokonferenz (als gleichwertige Alternative zu einer Sitzung mit physischer Präsenz) stattfinden.
- Die Sammelnovelle über Volksabstimmungen auf Gemeindeebene verankert ein Modell der Volksabstimmung im Gemeindegesetz und im Landes-Volksabstimmungsgesetz, das möglichst nahe am bisherigen Modell liegt, aber den vom Verfassungsgerichtshof aufgezeigten bundesverfassungsrechtlichen Schranken Rechnung trägt. Demnach soll eine von Stimmberechtigten initiierte Volksabstimmung nur mehr dann durchzuführen sein, wenn die Gemeindevertretung die Durchführung beschließt. Lehnt die Gemeindevertretung die Durchführung einer solchen Volksabstimmung ab, soll stattdessen eine Volksbefragung durchzuführen sein.
- Mit der Änderung des Schulerhaltungsgesetzes werden Vorgaben im Zusammenhang mit der Beistellung von Personal im Freizeitteil ganztägiger Schulformen gemacht. Künftig sollen die Gemeinden als Schulerhalter bei der Beistellung des Freizeitpersonals an ganztägigen Pflichtschulen durch das Land unterstützt werden.
Dringliche Anfragen machen die SPÖ betreffend der „Kindergarten-Milliarde“ und die FPÖ bezüglich Maßnahmen zur Erhaltung der Kaufkraft in Vorarlberg namhaft.
Weitere Debattenschwerpunkte auf der Tagesordnung der neunten Landtagssitzung in diesem Jahr:
- Jugendbeteiligung
- 45. Bericht über den Föderalismus in Österreich (2020)
- Tätigkeitsbericht 2020 des Instituts für Föderalismus
- Förderung familieninterner Kinderbetreuung
- Gewalt gegen Frauen
- Sustainable Development Goals
- Nachhaltige öffentliche Beschaffung
- Stärkung der Europa-Gemeinderätinnen und -Gemeinderäte in Vorarlberg
- Steuerliche Entlastung bei Kunstankäufen und Spenden an Kunst- und Kulturinitiativen
- Waldstrategie 2030+
Landtagspräsident Harald Sonderegger: „Alle Interessierten können auch von zu Hause aus bzw. mobil die aktuelle landespolitische Arbeit der Abgeordneten mitverfolgen. Die gesamte Debatte ist als Live-Stream auf www.vorarlberg.at/landtag zu sehen, die Aktuelle Stunde wird – ebenfalls live – auf „Unser Vorarlberg“ auf Facebook (www.facebook.com/unservorarlberg/) übertragen.“
Die Redebeiträge der Abgeordneten können noch während der laufenden Sitzung als einzelne Videofiles unmittelbar nach Beendigung der Wortmeldung im Videoarchiv auf der Homepage des Landtags www.vorarlberg.at/landtag nachgesehen werden.
Hinweise:
Für alle während der Landtagssitzung im Landtagstrakt anwesenden Personen gilt grundsätzlich 2G.
Die allgemeinen Hygienevorgaben (häufigeres Hände waschen und desinfizieren) werden empfohlen.
Quelle: Land Vorarlberg