Innsbruck: Leerstandserhebung in Innsbruck geht zügig voran
Foto: IKM/W. Giuliani
Die Zahl der „Klärungsfälle“ in der Landeshauptstadt sinkt deutlich
Koalitionsabkommen hat die Innsbrucker Stadtkoalition eine Leerstandserhebung vereinbart. Ziel ist es, Wohnraum zu mobilisieren, also leerstehende Wohnungen auf den Markt zu bringen. „Leerstand ist einer der Preistreiber am überhitzten Wohnungsmarkt in Innsbruck“, warnt Bürgermeister Georg Willi und betont: „Die Erhebung ist ein erster, sehr wichtiger Schritt. Was wir brauchen sind Mittel, um dagegen vorgehen zu können – deshalb ist es entscheidend, dass das Land endlich eine Leerstandsabgabe ermöglicht.“
Seriöse Angaben über die Anzahl leerstehender Wohnungen lassen sich nur machen, wenn alle gemeldeten Personen tatsächlich den von ihnen bewohnten Wohnungen zugeordnet werden können. Am Stichtag 1. April 2019, dem Tag an dem das Gebäude- und Wohnungsregister als Referat im Magistrat gegründet wurde, waren circa „55.000 bis 60.000 Einwohner in Innsbruck nur auf Gebäude, nicht aber auf Wohnungen zugeordnet“, erklärt Manfred Hirsch, Referatsleiter Gebäude- und Wohnungsregister. Man spricht von sogenannten „Klärungsfällen“, die sich ergeben, wenn MieterInnen nicht genau angeben, in welchem Top bzw. in welcher Wohnungseinheit sie wohnen.
Korrekte Zuordnung wichtig
2019 wurde daher das Referat „Gebäude- und Wohnungsregister“, kurz GWR, zur Bearbeitung von Klärungsfällen eingerichtet. „Innerhalb von nur zwei Jahren konnten bereits 15.000 Klärungsfälle korrekt zugeordnet werden“, freut sich Manfred Hirsch über die erfolgreiche Arbeit seines Referats. Insgesamt kümmern sich vier Mitarbeiter und zwei Lehrlinge darum, sämtliche Bauvorhaben sowie deren Inhalt entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu erfassen. Das heißt, ob es sich baurechtlich tatsächlich um eine Wohnung handelt. Zudem erfolgt laufend eine Bestandskorrektur der Gebäude in Innsbruck, zu denen Klärungsfälle vorhanden sind. Leider komme es auch immer wieder vor, dass sich ein angemeldeter Wohnsitz im Nachhinein, aufgrund der getätigten Bestandskorrektur, als Keller, Geschäft, Büro oder Dachboden entpuppt.
Wenn Meldebehörden MieterInnen bei der Anmeldung ihres Wohnsitzes nicht korrekt zuordnen können, sind Hirsch zufolge Probleme möglich. Etwa wenn es um Anträge bei öffentlichen Gebietskörperschaften geht: „Deshalb arbeiten wir unter anderem eng mit den Dienststellen für Mietzinsbeihilfe und Mindestsicherung zusammen. In Zusammenarbeit mit den Referaten „Gebäude- und Wohnungsregister“, „Statistik und Berichtwesen“ sowie „Meldeamt“ wird monatlich eine Liste an An- und Abmeldungen an das Wohnungsamt (Mietzinsbeihilfe) und an das Sozialamt (Mindestsicherung) übermittelt.“ Dadurch erfolgt nun eine monatliche Überprüfung der laufenden Anträge, und die „aktuelle Anzahl der Bewohner“ in einem Haushalt kann dementsprechend berichtigt werden.
Interessante Daten
Die anhand des GWR gewonnenen Daten können einen wertvollen Beitrag zur Faktenbasiertheit von Diskussionen rund um das Thema Leerstand leisten. „Dafür ist es aber äußerst wichtig, Leerstand korrekt zu definieren“, hält MMag. Dr. Mathias Behmann, Leiter des Referats für Statistik und Berichtswesen fest. „Von Leerstand im eigentlichen Sinne sprechen wir, wenn in den letzten sechs Monaten niemand in den Wohnungen gemeldet war.“ Im Referat für Statistik werden die Daten des GWR ausgewertet und ein sogenanntes Leerstandsmonitoring durchgeführt. Im Zuge dessen wurden bereits einige interessante Daten ermittelt: Bis zum Stichtag 1. Februar 2021 konnten von den insgesamt 77.046 Wohnungen in Innsbruck bereits 22 Prozent (16.601 Wohnungen) korrigiert werden. Von diesen standen zum gleichen Stichtag 787 Wohnungen seit sechs Monaten und 63 Wohnungen seit einem Jahr durchgehend leer. „Damit liegt die Leerstandsquote bei 4,7 Prozent“, ergänzt Behmann. „Weil darin maßgeblich der von Stadtwohnungen geprägte Stadtteil O-Dorf enthalten ist, könnte sich die Quote aber noch erhöhen.“
Vollerhebung des Stadtteils O-Dorf
„Ich danke dem Team, dass es diese Daten erhoben hat und wertvolle Arbeit leistet“, findet Bürgermeister Georg Willi lobende Worte. „Es war mir wichtig, das Thema mit einem eigenen Referat und den entsprechenden Ressourcen auszustatten. Innsbruck ist Vorreiter, keine andere österreichische Stadt kann in Sachen Leerstand solche Daten vorweisen.“
Österreichweit einzigartig sind auch die Daten, die im Zuge einer Vollerhebung des Leerstandes im Stadtteil O-Dorf erfasst werden konnten. Dazu erläutert GWR-Referatsleiter Manfred Hirsch: „Das ist bisher der erste Innsbrucker Stadtteil, in dem alle Mieterinnen und Mieter einer Wohnung zugeordnet werden konnten. Das können wir sogar demografisch hinterlegen.“ Gemeint ist damit, dass nicht nur der Leerstand ermittelt werden konnte, sondern auch ob die jeweiligen Wohnungen unter- oder überbelegt sind. Daraus ergab sich, dass der stichtagsbezogene Leerstand von 123 Wohnungen im Februar 2020 im Stadtteil O-Dorf nur eine untergeordnete Rolle spielt. Potenzial bietet das O-Dorf hingegen in puncto Unterbelag, welcher aber durch die baubedingt eher größeren Wohneinheiten erklärbar ist. (MD)
Quelle: Stadt Innsbruck