Leiblachtal: Einschränkungen im öffentlichen Verkehr aufgrund Ausreisetestpflicht
Zughalte in Richtung Süden entfallen, Mitführen eines Covid-Tests verpflichtend
Bregenz (VLK) – Auch im öffentlichen Verkehr kommt es ab Donnerstag (25. März) aufgrund der Ausreisetestpflicht für das Leiblachtal zu Einschränkungen: Der Bahnhof Lochau-Hörbranz wird derzeit von den S-Bahnen und REX-Zügen, die in Richtung Bregenz und weiter Bludenz unterwegs sind, nicht bedient. Die Züge, die in umgekehrter Richtung (Richtung Lindau bzw. Lochau) fahren, halten hingegen planmäßig an dieser Station. Die Linienbusse verkehren weiterhin nach Fahrplan. Fahrgäste, die aus dem Leiblachtal mit Bus oder Bahn ausreisen möchten, müssen einen negativen Covid-Test mitführen.
Wegen eines raschen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen kündigte die Landesregierung am Dienstagabend für das Leiblachtal eine Ausreisetestpflicht an. Diese Maßnahme gilt ab Mittwoch, 24. März 2021, 24.00 Uhr und endet voraussichtlich in sieben Tagen.
Jede Person, die die Region verlassen möchte, hat einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen. Sogenannte Wohnzimmertests gelten nicht, von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zehn Jahre. In den Bussen wird die Exekutive stichprobenartig die Ausreisetestpflicht kontrollieren.
„Wir versuchen, die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, bitten aber um Verständnis, falls es aufgrund der Kontrollen zu Verspätungen kommen sollte“, informiert Mobilitätslandesrat Johannes Rauch.
Quelle: Land Vorarlberg