Vorarlberg: Leiblachtal - Zusätzliche Maßnahmen treten heute um Mitternacht in Kraft
Landesregierung hat als rechtliche Grundlage entsprechende Verordnung erlassen
Bregenz (VLK) – Um eine weitere Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen in der Leiblachtalregion zu unterbinden, treten um Mitternacht (Donnerstag, 25. März 2021, 0:00 Uhr) zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Von Seiten der Landesregierung wurde als rechtliche Grundlage auf Basis des Epidemiegesetzes eine entsprechende Verordnung erlassen, die nunmehr vorliegt und inhaltlich die Eckpunkte der befristeten regionalen Ausreisetestverpflichtung enthält. Die Verordnung ist auf sieben Tage einschließlich Mittwoch, 31. März 2021, angesetzt.
Als Geltungsbereich ist in der Landesverordnung das gesamte Gebiet der Gemeinden Eichenberg, Hohenweiler, Hörbranz, Lochau und Möggers definiert, wobei der südliche Teil der Gemeinde Lochau (Lochau-Süd) von den Maßnahmen ausgenommen ist.
Darüber hinaus erläutert die Verordnung die Anforderungen, die für ein Überschreiten der Gebietsgrenzen notwendig sind. Für die Ausreise aus der Region ist entweder ein negativer Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ab der Probenahme ist, mitzuführen. Wohnzimmer-Selbsttests gelten nicht. Geregelt sind in der Verordnung auch die Ausnahmen. So sind beispielsweise Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr von der Testpflicht ausgenommen.
Die Verordnung ist auf sieben Tage befristet, bis einschließlich Mittwoch, 31. März 2021, angesetzt.
Quelle: Land Vorarlberg