Graz: Livestream: Bebauungsplan Kopernikusgasse
26. April 2021 um 18 Uhr: Bebauungsplan Kopernikusgasse-Schörgelgasse-Brockmanngasse
Die Eigentümerin der Grundstücke Gst. Nr. 1539, 154 und 1538/2, KG Jakomini, hat um die Erstellung eines Bebauungsplanes angesucht. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch die angrenzenden Grundstücke umfasst (siehe Plan auf der Rückseite). Das Planungsgebiet wird im Norden von der Schörgelgasse, im Osten von der Brockmanngasse. Im Süden und Westen von der Kopernikusgasse begrenzt und ist 10.367 m² groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.
Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen aufgrund des geltenden Verbotes von Präsenzveranstaltungen im Livestream vorstellen möchten.
Wir laden Sie herzlich ein, an der Informationsveranstaltung im Livestream
am 26. April 2021 um 18 Uhr teilzunehmen.
Sie finden den Livestream unter www.graz.at/livestream
....werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,6 - 1,4 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 13. Mai 2021 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie müssen jedoch vorab einen Termin vereinbaren. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4711 und Email-Adresse: [email protected] die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Elisabeth Mahr zur Verfügung.
Quelle: Stadt Graz