Graz: Lockdown-Lockerungen ab 8. Februar

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Graz

02 Feb 19:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Corona-Maßnahmen werden behutsam gelockert

Ab 8. Februar werden die Corona-Maßnahmen behutsam gelockert. Unter strengen Sicherheitsmaßnahmen dürfen neben Schulen, dem Handel und körpernahen DiensleisterInnen auch Museen, Galerien und Zoos wieder öffnen.

Am 15. Februar zieht die Regierung erneut Bilanz, um über weitere Lockerungen oder wiederholte Verschärfungen zu entscheiden.



Handel

Vorsichtige Öffnungsschritte gibt es für den Handel, Museen und Galerien, Bibliotheken und Tiergärten. Für MitarbeiterInnen und KundInnen gilt Abstandsregel von zwei Metern und die FFP2-Masken-Pflicht. Zudem ist eine Quadratmeterbegrenzung von 20 m2 pro Person statt bisher 10 m2 einzuhalten. In Shopping-Centern werden nur die Flächen der Geschäfte gewertet. Im Lebensmittelhandel bleibt die 10 m²-Regel weiterhin bestehen.


Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure dürfen ebenfalls wieder aufsperren. Hier stehen neben der Abstandsregel von zwei Metern und der FFP2-Masken-Pflicht für DienstleisterInnen und KundInnen negative „Eintrittstests" an der Tagesordnung, die nicht älter als 48 Stunden sein und auf Papier oder per SMS von der Apotheke oder dem Arzt nachgewiesen werden müssen.

Kontakt

Als Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung versuchen wir Unternehmer und Unternehmerinnen bestmöglich zu begleiten und informieren.




Quelle: Stadt Graz



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