Innsbruck: Lockdown durch Notverordnung des Bundes
Laufende Informationen des Landes Tirols
Das Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verordnete eine Covid-19-Notmaßnahmenverordnung. Diese tritt mit Dienstag, 17. November in Kraft und gilt bis inklusive Sonntag, 6. Dezember 2020. Die Ausgangsbeschränkungen gelten auf Basis der einschlägigen Bestimmungen des COVID-19- Maßnahmengesetzes vorerst bis inklusive 26. November. Danach müssen diese Bestimmungen nach zehn Tagen wieder im Hauptausschuss des Nationalrates behandelt werden. Die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ersetzt die bisher geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnnung, die seit 2. November in Kraft war.
Das Land Tirol hat die Details sowie "häufig gestellte Fragen " (FAQ) zusammengefasst. Letztere werden laufend aktualisiert und sind unter https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus-covid-19-informationen/faq-zu-verkehrsbeschraenkungen/ veröffentlicht.
Quelle: Stadt Innsbruck