Wien: MA 53-Stellungnahme zu irreführender dossier.at-Berichterstattung
Zum heutigen Artikel der Online-Plattform dossier.at hält der Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53) Folgendes fest: Die Vergabe von Inseratenschaltungen durch die Stadt Wien erfolgt nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften. Die Vorgaben des Medientransparenzgesetzes (MedKF-TG) werden seit Einführung dieses Bundesgesetzes vollständig eingehalten. In den Erläuterungen zum MedKF-TG finden sich sogar die entsprechenden Gründe des Gesetzgebers wieder, weshalb Schaltungen und Medienkooperationen in A-Periodika sowie jene mit einer Gesamtauftragssumme unter 5.000 Euro pro Quartal nicht meldepflichtig sind: „Zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen bzw. aus datenschutzrechtlichen Aspekten.“
Weder werden - wie im Artikel geschrieben - „geheime Geschäfte gemacht“, „vorbeigeschleust“, „Lücken genutzt“ oder „Tricks gemacht“, sondern die Vorgaben des MedKF-TG befolgt. „Ich sehe es als außerordentlich kritisch an, dass mit einer solchen Wortwahl anscheinend bewusst versucht wird, das Bild eines unrechtmäßigen Vorgangs zu zeichnen und Werbemaßnahmen ganz generell in ein schiefes Licht zu rücken,“ so Martin Schipany, Dienstellenleiter des Presse- und Informationsdienstes. „Das Gegenteil ist der Fall: die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten. Außerdem werden die Verfahren genau deswegen geführt, um die entsprechende Rechtssicherheit herzustellen, welche Zahlen und Summen offengelegt werden müssen und welche nicht offengelegt werden dürfen.“ Die Kommunikation der Wiener Stadtverwaltung gründet sich auf die geltende Gesetzeslage. Als der Verwaltungsgerichtshof 2021 in den beiden genannten Verfahren entschieden hatte, wurden die angefragten Kosten umgehend offengelegt. Im Übrigen wurden diese Verfahren nicht nacheinander geführt, sondern zusammengefasst. Die Berichterstattung der „Rechercheplattform“ ist wohl bewusst lückenhaft, denn während von einer „unsichtbaren Beilage“ berichtet wird, für die diese Auftragssumme aufgewendet wurde, ist vielmehr richtig, dass um die genannte Medienkooperationssumme das Produkt an sich bezahlt wurde, sowie die Beilage zu einem Magazin inklusive Direktabo-Vertrieb, zwei reichweitenstarken Tageszeitungen in Wien, Der Standard und Kurier, Point of Interest-Verteilung sowie Zurverfügungstellung im Morawa-Kiosk.
Ganz generell ist das genannte Medienkooperationsprodukt ebenfalls ein Mittel zur Zielgruppenkommunikation hinter dem eine konkrete Leistung im Sinne von Redaktion, Produktion und Reichweite liegt, so wie bei allen anderen Maßnahmen und Aktivitäten, die im Rahmen der Stadtkommunikation gesetzt werden.
Die dossier.at-Darstellung des aktuell noch laufenden Verfahrens ist dabei ebenfalls mutwillig selektiv gehalten worden. Die angeführten 16.954 Belege enthalten nämlich auch all jene Belege, die bereits der RTR gemeldet worden sind. Daher müssten diese Belege allesamt einzeln überprüft werden, um eine korrekte Auskunft gemäß Auskunftspflichtgesetz geben zu können, worin sich auch der geschilderte Verwaltungsaufwand niederschlägt.
Quelle: Stadt Wien