Innsbruck: Marianne-Barcal-Preis 2021 ausgeschrieben
Foto: Stadt Innsbruck
Junge WissenschaftlerInnen werden gefördert
Bereits seit 2016 wird der Marianne-Barcal-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistungen im Bereich der Geschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, vorzugsweise mit Regional- und/oder Genderbezug, auf dem Gebiet der Geschichtswissenschaften und ihren benachbarten Disziplinen vergeben. Die aktuelle Ausschreibung läuft bis 15. Dezember 2021 ausschließlich digital an [email protected]
Der Preis ist mit 6.000 Euro einer der bestdotierten Wissenschaftspreise für JungabsolventInnen in Österreich. Über die Vergabe entscheidet eine Fachjury, die sich aus VertreterInnen der Stadtgemeinde Innsbruck und der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zusammensetzt.
Stadt und Universität
Der Marianne-Barcal-Preis wurde durch einen Beschluss des Stadtsenates an die Universität Innsbruck gestiftet. Die ehemalige Gemeinderätin Marianne Barcal war selbst begeisterte Studierende auf den Gebieten der Zeitgeschichte, der Politikwissenschaften und Europafragen. Nach ihrem Tod vermachte Barcal ihr gesamtes Vermögen dem Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck. Dieser Preis soll den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und einerseits ein ehrendes Andenken an die Erblasserin sein, andererseits die Verbindung der Stadt Innsbruck und der Universität Innsbruck vertiefen.
Einreichung bis 15. Dezember
Zugelassen sind ausschließlich Abschlussarbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen) an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Die Begutachtung der eingereichten Arbeiten darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen, Habilitationen werden nicht berücksichtigt. Über die Zuerkennung des Preises werden die PreisträgerInnen schriftlich vom Preiskomitee informiert. Die mit dem Preis ausgezeichnete Arbeit kann in Absprache mit der/dem AutorIn im Rahmen der Publikationsreihen des Stadtarchivs/Stadtmuseums Innsbruck („Veröffentlichungen aus dem Innsbrucker Stadtarchiv“ bzw. „Zeit-Raum-Innsbruck“) zur Gänze, in Auszügen oder in überarbeiteter Form ohne Entgeltanspruch publiziert werden.
Quelle: Stadt Innsbruck