Markenrechtsstreit: "Deutschmeister" für musikalische Tradition geschützt
Foto: Karin Vogt
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Wer darf sich als Musikensemble rechtmäßig als „Hoch- und Deutschmeister“, „Deutschmeister“ oder mit ähnlichen Bezeichnungen benennen?
Wien (OTS) - Diese Streitfrage zweier Musikkapellen ist endgültig und rechtskräftig entschieden: Die „Original Hoch- und Deutschmeister“ Kapelle des K. und K. Infanterieregiments „Hoch- und Deutschmeister“ Nr. 4 bedient sich rechtmäßig dieser Bezeichnungen, während die „k.u.k. Wiener Regimentskapelle IR4“ es unterlassen muss, sich so zu bezeichnen oder bezeichnen zu lassen. Sie wurde auch zur Vereinsnamensänderung, zur Rechnungslegung zur Schadensermittlung und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt (HG Wien - 43 Cg 2/19w-26; OLG Wien - 30 R 211/20z) und meldete daraufhin Insolvenz an.
Der Begriff "Hoch- und Deutschmeister" geht auf das einstige Wiener Hausregiment, das k.u.k. Infanterieregiment Nr. 4 zurück, welches eine hervorragende und weithin anerkannte Musikkapelle hatte, die vor 280 Jahren erstmals öffentlich auftrat.
Die „Original Hoch- und Deutschmeister“ unter dem langjährigen Dirigat von Reinhold Nowotny sind die letzten blasmusikhistorisch "originalen" Vertreter der ruhmreichen Militärmusik Österreich-Ungarns: Sie pflegt historische Besonderheiten bei Stimmhöhe und Instrumentation, denn was für einen besonderen Flair sorgt, ist die ursprüngliche „hohe Stimmung“ der Instrumente, die einen Halbton höher als die heutige liegt. Ebenso werden auch Musikinstrumente verwendet, die sonst nicht mehr gebräuchlich sind: Nach wie vor sind Es-Trompeten und Ventil- statt Zugposaunen im Einsatz, ebenso wie – statt der Tuba – das traditionelle Helikon.
Somit ist und bleibt ein bedeutendes kulturelles Erbe Österreichs vor Nachahmung und Verfälschung geschützt!
Quelle: OTS