Steiermark: Maskenpflicht an Teststraßen des Landes gilt weiterhin
Ab 1.7.2021:
Graz, am 1. Juli 2021.- Die ab heute (1.7.2021) in Kraft tretenden weiteren Öffnungsschritte bringen an zahlreichen Orten des öffentlichen Lebens Erleichterungen hinsichtlich der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mit sich.
Wie sich dies auf die Teststraßen des Landes Steiermark auswirkt, erklärt Teststraßen-Koordinator Fachabteilungsleiter Harald Eitner: „Die Teststraßen sind entsprechend der aktuell geltenden Öffnungsverordnung als Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, vom Wegfall der Maskenpflicht ausgenommen. An allen Standorten des Landes gilt daher weiterhin die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes.?
Die Anmeldung für die regelmäßigen kostenlosen Antigen-Testungen sowie auch zu den Terminen der Testbusse in den Gemeinden erfolgt über die Website www.oesterreich-testet.at. Für telefonische Anmeldungen steht die Hotline 0800/220 330 täglich von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung.
Quelle: Land Steiermark