Maßnahmen im Gewaltschutz werden permanent weiterentwickelt
Foto: BMI/Jürgen Makowecz
Vervierfachung der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, 12 Millionen Euro für Schutz- und Übergangswohnungen, Gewaltschutz in richterlicher Aus- und Fortbildung
In den vergangenen Jahren setzte das Innenministerium zahlreiche Maßnahmen für die Weiterentwicklung des Gewaltschutzes. Neben der Erhöhung der Zahl der Präventionsbediensteten von 500 auf 1.200 und der gesetzlichen Verankerung sowie Vervierfachung der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen wurde das obligatorische Waffenverbot nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot eingeführt. Bis 1. November 2023 wurden bundesweit rund 12.700 dieser Verbote verhängt. Beratungsstellen für Gewaltprävention, bei denen sich Gefährder einer sechsstündigen Beratung unterziehen müssen, wurden am 1. September 2021 per Gesetz eingeführt. Seither wurden rund 26.300 Personen einer verpflichteten Beratung zugewiesen.
Maßnahmen aus dem FrauenministeriumDas Frauenministerium setzte die Ausfinanzierung der Gewaltschutzzentren und eine Vereinbarung mit den Ländern um, die den Ausbau der Schutz- und Übergangswohnungen förderte. Weiters wurde das Budget der Frauen- und Mädchenberatungsstellen um 67 Prozent auf 13,6 Millionen Euro erhöht. Der Gewaltschutzgipfel, eine wichtige Plattform zur engen Vernetzung von Expertinnen und Experten, wird heuer am 6. Dezember 2023 zum vierten Mal stattfinden.
Maßnahmen aus dem JustizministeriumDas Bundesministerium für Justiz setzte in den vergangenen Jahren ebenfalls umfangreiche Maßnahmen für den Frauenschutz um. Dazu gehören die Umsetzung des Gewaltschutz-Erlasses an Staatsanwaltschaften, die Gewaltpräventionsberatung per richterlicher Anordnung bei Wegweisungen, mehr Geld für Opferhilfe und Prozessbegleitung sowie die Verankerung der Vertretungsbefugnis von Opferschutzeinrichtungen. In der richterlichen und staatsanwaltlichen Aus- und Fortbildung wurden die Themen „Gewalt gegen Frauen“ und „Häusliche Gewalt“ verankert. Durch das Schaffen einer einheitlichen Definition von Gewalt herrscht jetzt eine klare Datenlage, die bei der Erarbeitung neuer Präventions- und Interventionsmöglichkeiten hilft. Außerdem wurde die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung angepasst. Alle Betroffenen von Hass im Netz und Kinder, die Zeugen von Gewalt in der Familie wurden, können diese nun beanspruchen. Zudem wurde der Stundensatz für die Prozessbegleitung erhöht und eine Informationskampagne gestartet. Seit 2021 findet ein jährlicher Erfahrungsaustausch zum Thema „Gewalt im sozialen Nahraum“ statt, der zum Austausch und zur Erarbeitung von Best Practices genutzt wird.
Gegenwärtige SchwerpunkteNeben den bereits umgesetzten Maßnahmen sind weitere in Planung. Darunter ein neues Tool zur Gefährdungseinschätzung, das zurzeit von der Landespolizeidirektion Wien erprobt wird, die Ausrollung und Verfestigung des „Best Practice Modells Oberösterreich“ der Fallkonferenzen auf ganz Österreich, Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrads des „Stillen Notrufs“ und Verbesserungen in der Erkennung und Dokumentation von Gewalt. Ein weiteres wichtiges Projekt ist die Einrichtung von Gewaltambulanzen. Die Ambulanzen bieten Betroffenen von körperlich oder sexueller Gewalt kostenlose und verfahrensunabhängige Untersuchungen. Verletzungen können so zeitgerecht dokumentiert werden, um bei einem möglichen späteren Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden zu können. Dies könnte zu einer höheren Verurteilungsquote führen. In Belgien verdoppelte sich diese Quote nach der Einführung der Gewaltambulanzen. Durch die Zusammenarbeit mit Opfereinrichtungen soll Frauen beim Ausstieg aus Gewaltbeziehungen geholfen werden, um weitere Übergriffe zu verhindern. Der Start der Pilotphase ist mit Anfang 2024 geplant.
Zitat Innenminister Gerhard Karner:„Der Gewaltschutz muss und wird in Österreich permanent weiterentwickelt. Durch die Erhöhung der Zahl der speziell ausgebildeten Präventionsbediensteten, aber auch durch die Vervierfachung der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen in den vergangenen beiden Jahren, wurden wichtige Maßnahmen im konsequenten Vorgehen gegen Gewalt im privaten Zusammenleben gesetzt.“
Zitat Frauenministerin Susanne Raab:„Wir haben in den vergangenen Jahren so viel wie noch nie in den Gewaltschutz investiert und es gab noch nie so eine koordinierte Zusammenarbeit und so einen starken Schulterschluss zwischen den einzelnen Ressorts im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Dadurch konnten weitgehende Strukturveränderungen zwischen Polizei, Beratungseinrichtungen und Justiz erzielt werden. Darauf bin ich sehr stolz, denn ich will, dass jedes Mädchen und jede Frau in Österreich frei von Gewalt leben kann. Eine der größten Herausforderungen im Kampf gegen Gewalt an Frauen zeigen uns die aktuellen Zahlen: Leider wenden sich nur die wenigsten Frauen, die Gewalt erfahren an eine Hilfseinrichtung. Auch die wenigsten Frauen, die ermordet wurden, hatten davor Kontakt zu einem Gewaltschutzzentrum oder einer anderen frauenspezifischen Beratungsstelle. Das Thema Gewalt ist häufig mit Scham behaftet. Daher möchte ich jeder Frau, die Opfer von Gewalt wird, sagen: Sie sind niemals schuld! Und Sie sind nicht alleine! Bitte wenden Sie sich an die Polizei oder an eine der kostenlosen Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz Österreich gibt. Dort werden Sie kompetente und rasche Hilfe finden.“
Zitat Justizministerin Alma Zadi?:„Wir müssen Gewalt gegen Frauen und Femizide wirksam bekämpfen. Die Justiz hat in diesem Bereich bereits wichtige Maßnahmen gesetzt, vom Ausbau der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung bis hin zum Gewaltschutzerlass an die Staatsanwaltschaften. Der nächste große Schritt ist die flächendeckende Einführung von Gewaltambulanzen, in denen sich Betroffene von Gewalt im geschützten Setting kostenfrei untersuchen und Verletzungen gerichtsfest dokumentieren lassen können. Diese stehen dann als aussagekräftige Beweise für spätere Verfahren zur Verfügung. Dadurch soll auch die Verurteilungsquote bei Fällen von häuslicher Gewalt erhöht werden.“
Quelle: OTS