Salzburg: Maßnahmenpaket für leistbares Bauen und Wohnen

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Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
14 Apr 19:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Raumordnung: Konkrete Schritte gegen Teuerungen und Preisspirale

(LK) „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen steigt immer stärker und sollte die Schwelle von einem Drittel des Einkommens nicht überschreiten. Mit einem Bündel an Raumordnungswerkzeugen, die teils schon umgesetzt und teils auf dem Weg sind, wollen wir erschwinglichen Wohnbau und eine verantwortungsvolle Entwicklung für unsere jungen Salzburgerinnen und Salzburger ermöglichen“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Der für Raumordnung zuständige Landesrat Josef Schwaiger fasst zusammen: „Im bundesweiten Vergleich ist Salzburg Vorreiter bei der Raumplanung. Diese ist eines der wichtigsten Instrumente, wenn es um leistbares Bauen geht. Das bereits umgesetzte Raumordnungsgesetz, das für den Sommer geplante neue Grundverkehrsgesetz und das in Arbeit befindliche Landesentwicklungsprogramm geben den Gemeinden wertvolle Werkzeuge in die Hand, um Entwicklung zu ermöglichen, aktive Bodenpolitik zu betreiben, Leerstand und Zweitwohnsitze zu vermeiden und Bauland zu mobilisieren“, so Schwaiger.

Herausforderung Teuerung

Landesrat Josef Schwaiger betont angesichts der aktuell explodierenden Teuerung, „dass wir schon zahlreiche wertvolle Maßnahmen für erschwingliches Bauen und Wohnen gesetzt haben und noch setzen werden. Trotzdem muss uns aber bewusst sein, dass diese durch die derzeit stark steigenden Preise einen gedämpften Effekt haben. Hätten wir aber nicht schon bisher so viele Hebel in Bewegung gesetzt, wären die Preissteigerungen bei Bauen und Wohnen deutlich stärker.“

Erschwingliche Preise durch Raumordnungsverträge

„Besonders mit Raumordnungsverträgen haben die Gemeinden die Möglichkeit die Widmungen zu gestalten, Zweitwohnsitze zu verhindern und Baulandsicherungsmodelle in geeigneten Lagen umzusetzen. Mit diesen können Mindestdichten und damit eine effiziente Nutzung des Bodens sowie leistbare Baulandpreise festgelegt werden. Gemeinsam, mit von den Gemeinden beschlossenen Vergaberichtlinien, werden so faire und erschwingliche Preise ermöglicht. Die gelebte Praxis zeigt, dass dies in vielen Gemeinden bereits gut funktioniert“, so Schwaiger

Befristete Widmung seit 2018

Bereits ab 2018 wurde die befristete Widmung eingeführt. Wird die zehnjährige Frist zur Bebauung nicht genutzt, wird die betreffende Fläche in den allermeisten Fällen auf Grünland rückgewidmet. Diese Bedarfswidmung hat die bisherige Vorratswidmung abgelöst und trägt maßgeblich zur tatsächlichen Mobilisierung des Baulandes bei.

Infrastrukturabgabe mobilisiert Bauland

Bereits im Raumordnungsgesetz, welches 2018 in Kraft getreten ist, wurde außerdem mit der Infrastrukturabgabe ein Instrument geschaffen, um Bauland zu mobilisieren und damit Spekulation hintanzuhalten. Nach fünf beziehungsweise 15 Jahren bei Eigenbedarf, muss eine Abgabe geleistet werden, wenn nicht gebaut wird. 2023 wird diese Regelung schlagend und wird die Preisspirale bei Grund und Boden einbremsen. „Zusätzlich kommt durch die Abgabe Geld in die Kassen der Gemeinden, das wiederum für aktive Bodenpolitik genutzt werden muss“, erklärt Schwaiger.

Leistbares Bauen im Landesentwicklungsprogramm

Das neue Landesentwicklungsprogramm legt einen starken Fokus auf leistbares Bauen und Wohnen. Mehr als bisher haben die Gemeinden bei der Erarbeitung ihres Räumliches Entwicklungskonzeptes Flächen auf ihre Eignung für den förderbaren Wohnbau zu prüfen und diese zu sichern. Ein angemessener Anteil davon soll für den förderbaren Mietwohnbau verpflichtend vorgesehen werden. Erstmalig wird der Begriff Baulandsicherungsmodell auch im kommenden Landesentwicklungsprogramm definiert. Diese Modelle kommen künftig verstärkt zum Einsatz.

Maßnahmenpaket im Überblick

Teilweise schon umgesetzt oder auf dem Weg sind verschiedene Maßnahmen, um das Bauen und Wohnen in Salzburg wieder leistbar zu machen. Hier die Eckpunkte:

  • Wird nicht gebaut, wird Bauland wieder in Grünland rückgewidmet (Raumordnungsgesetz seit 2018 in Kraft).
  • Bei Bauland mit Widmung vor 2018 wird ab dem kommenden Jahr eine Infrastrukturabgabe in Höhe von 840 Euro bis 1200 Euro pro Jahr, je nach Lage, eingehoben.
  • Baulandsicherungsmodell als verbindliches Werkzeug für die Gemeinden. Dieses wird im kommenden Landesentwicklungsprogramm erstmals definiert. In vielen Gemeinden wird es bereits umgesetzt.
  • Verpflichtender Anteil von förderbarem Mietwohnbau beziehungsweise Eigentum im Landesentwicklungsprogramm klar definiert.
  • Neues Grundverkehrsgesetz gegen Spekulation, Leerstand, Zweitwohnsitze und ungebremste Preisspirale.

Quelle: Land Salzburg



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