Burgenland: Medizinisches Personal für Massentests gesucht!
Für die Testungen von 10. bis 15. Dezember sollen alle verfügbaren Kräfte mobilisiert werden
Im Burgenland finden die Corona-Massentests für die Bevölkerung in der Zeit von 10. bis 15. Dezember statt. Die Vorbereitungen für die Durchführung dieser Großaktion laufen seit Tagen auf Hochtouren. So wird es für die freiwilligen Testungen in allen Bezirken mehrere Teststationen geben. Die Gemeinden, Hilfsorganisationen und andere Einrichtungen werden alle eine zentrale Rolle einnehmen. Alle verfügbaren Kräfte sollen mobilisiert werden. Daher startet das Land Burgenland zusätzlich auch einen Aufruf an Helferinnen und Helfer mit medizinischer Ausbildung, die bei der Durchführung der Antigen-Schnelltests gegen eine Aufwandsentschädigung unterstützend tätig sein wollen.
Gesucht werden freiwillige Helferinnen und Helfer für die Entnahme von Abstrichen, für die Testvorbereitung bzw. Testauswertung. Das sind Tätigkeiten, die ausschließlich von medizinischem Personal wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzten, Krankenpflegepersonal sowie Sanitäterinnen und Sanitätern durchgeführt werden können.
Aufgrund der berufsrechtlichen Bestimmungen sind das konkret: Ärzte/-innen gemäß Ärztegesetz 1998, Biomedizinische Analytiker/innen gemäß MTD-Gesetz, Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben gemäß Ärztegesetz 1998 bzw. MTD-Gesetz, Gehobener Dienst für Gesundheits-und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG, Pflegefachassistenz nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG, Pflegeassistenz, Sanitäter/innen gemäß SanG, Laborassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines/einer Arztes/Ärztin oder eines/einer Biomedizinischen Analytikers/-in gemäß MABG, Ordinationsassistenz.
Interessierte werden gebeten, per E-Mail an massentest(at)bgld.gv.at folgende Daten bekanntzugeben:
- Name
- Telefonnummer
- Qualifikation
- Wohnort
- Verfügbarkeit
Telefonische Rückfragen sind unter 057 600 2976 (Mo – Do: 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) möglich.
Quelle: Land Burgenland