Mehr Netto vom Brutto: Wer profitiert von der Senkung der Einkommensteuer?
Foto: TPA
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Wien (OTS) - Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde neben der CO2-Bepreisung auch die Senkung der Einkommensteuer beschlossen. Dabei erfolgte eine Änderung der Steuersätze für die zweite und dritte Tarifstufe von 35% auf 30% sowie von 42% auf 40%. Bei entsprechendem Einkommen bewirkt das eine jährliche Steuerentlastung von bis zu 1.230 Euro pro Person. Steuerberater Lukas Decker, Manager bei TPA Steuerberatung, hat die wichtigsten Punkte zur Herabsetzung der Einkommensteuer und Lohnsteuer zusammengefasst.
Nach der jüngsten Steuersenkung im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber nun im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 erneut eine Reduktion der Einkommensteuersätze beschlossen, um die kalte Progression etwas abzufangen. Vor zwei Jahren wurde der Eingangssteuersatz für Einkommen von 11.000 bis 18.000 Euro von 25% auf 20% reduziert und sorgte damit für eine Steuerentlastung von jährlich bis zu 350 Euro. Von dieser Entlastung haben jene voll profitiert, die ein jährliches Einkommen über 18.000 Euro erzielen – das entspricht einem Brutto-Monatsgehalt von rund 1.800 Euro.
Die erst kürzlich beschlossenen Änderungen betreffen Personen mit einem steuerlichen Einkommen von 18.000 bis 60.000 Euro pro Jahr. Der Steuersatz für Einkommen von 18.000 bis 31.000 Euro reduziert sich von 35% auf 30%; bei Einkommen von 31.000 bis 60.000 Euro erfolgt eine Senkung von 42% auf 40%. Diese Anpassungen werden schrittweise ab heuer wirksam und bewirken eine stufenweise Entlastung von der Einkommensteuer bis 2024.
Siehe Tabelle 1
Der bisher gültige Steuersatz in Höhe von 35% reduziert sich schrittweise auf 32,5% im Jahr 2022 und auf 30% im Jahr 2023. Dadurch ergibt sich eine Steuerersparnis von bis zu 325 Euro für heuer sowie von bis zu 650 Euro für nächstes Jahr. Die Entlastung wird für alle spürbar, die ein Bruttogehalt von mindestens 1.800 Euro beziehen. Bei einem monatlichen Bruttobezug von etwa 3.200 Euro wird die Entlastung voll spürbar und bedeutet, dass das Nettoeinkommen im Jahr 2022 um 325 Euro und 2023 um 650 Euro steigt.
Personen, die ein Bruttogehalt über 3.200 Euro beziehen, profitieren ab 2023 zusätzlich von der Senkung der nächsten Tarifstufe. Aktuell gelangt auf Einkommensteile von jährlich 31.000 bis 60.000 Euro ein Steuersatz von 42% zur Anwendung. Dieser wird in den nächsten beiden Jahren schrittweise auf 41% und dann 40% gesenkt und bewirkt eine steuerliche Entlastung von bis zu 290 Euro im Jahr 2023 und bis zu 580 Euro in 2024. Personen mit einem monatlichen Bruttogehalt von rund 6.050 Euro werden von der Steuersenkung voll profitieren, Bezieher von einem Bruttogehalt zwischen 3.200 und 6.050 Euro anteilig.
Beide Steuersatz-Änderungen zusammen bedeuten eine maximale Erhöhung des jährlichen Nettoeinkommens von 325 Euro im heurigen Jahr, 940 Euro im nächsten Jahr und 1.230 Euro ab 2024. Grundsätzlich profitieren all jene von der Steuersatzsenkung, die ein monatliches Bruttogehalt ab 1.800 Euro beziehen. Die Entlastung fällt bei einem höheren Verdienst jedoch größer aus, da hier ja auch die kalte Progression viel stärker wirksam wird. So wird die Steuerentlastung bei einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 6.050 Euro voll ausgeschöpft und bedeutet 2024 ein „berechnetes“ Plus von 1.230 Euro.
Tabelle 2 zeigt die Auswirkungen für Arbeitnehmer mit gleichbleibenden Bezügen – bei Selbständigen orientiert sich die Entlastung am steuerlichen Gewinn, wobei dieselben Tarifstufen (Tabelle 1) gelten.
Siehe Tabelle 2
Wie sich zeigt, tritt eine wesentliche Steuerentlastung erst ab einem monatlichen Bruttobezug von rund 2.500 Euro ein – diese beträgt ab 2023 gut 300 Euro pro Jahr. Wie rasch die Entlastung von der Inflation jedoch wieder „aufgefressen“ wird, ist eine andere Frage. Denn die Abschaffung der kalten Progression durch automatische Anpassung der Tarifstufen an die Inflation ist – trotz vieler Diskussionen - weiterhin nicht zu erwarten.
Über TPA: Zahlen und Fakten
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Weitere Informationen finden Sie auf unseren Websites: www.tpa-group.at und www.tpa-group.com
Quelle: OTS