Innsbruck: Mit Rücksicht ins neue Jahr
Foto: Innsbrucker Nordkettenbahnen
Stadt verweist auf Feuerwerks-Verbot im Ortsgebiet
(IKM) Der Silvesterabend steht bald vor der Tür und für viele Einheimische, aber auch Gäste in der Tiroler Landeshauptstadt gehört ein Feuerwerk mit bunten Raketen dazu. Um einen sicheren und angenehmen Jahreswechsel für Mensch und Tier zu gewährleisten, gilt es einige Regeln zu beachten: Die Stadt Innsbruck macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Feuerwerkskörper ab der Kategorie F2 innerhalb der Stadtgrenzen nicht abgefeuert werden dürfen. Feuerwerkskörper dürfen zwar legal vom einschlägigen Fachhandel verkauft werden, ihr Abschuss ist aber laut dem geltenden Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet grundsätzlich sowie in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Pflegeheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Menschenansammlungen verboten. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Anzeige und Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro rechnen. Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) überwacht und kontrolliert in Zusammenarbeit mit der Polizei sowohl den Verkauf als auch die geltenden Verbote von Feuerwerkskörpern nach dem Pyrotechnikgesetz.
„Ich bitte die Bevölkerung auf private Feuerwerke innerhalb der Stadt zu verzichten. Sie sind nicht nur verboten, sondern belasten auch Flora und Fauna. Ältere Menschen, Tiere und die Umwelt leiden unter diesen Belastungen. Denn Raketen, Feuerwerke und Knallkörper erzeugen viel Lärm, sorgen für vermüllte Park- und Grünanlagen und beeinträchtigen die Luftqualität. Betroffen sind dabei auch die Haus- und Wildtiere, die durch den Krawall zu Silvester extrem verängstigt werden“, betont Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi.
„Aus Rücksicht auf ältere Menschen, Tiere und die Umwelt sollte heuer zu Silvester auf die vielen Kracher besser verzichtet werden“, appelliert Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc an die Vernunft der Menschen und wünscht allen InnsbruckerInnen sowie den zahlreichen Gästen in der Stadt einen schönen und sicheren Jahreswechsel. Damit gebührend gefeiert werden kann, gibt es in der Stadt bereits ab dem 29. Dezember bis zum Silvesterabend ein buntes Programm für Groß und Klein. „Vom 3D-Fassadenmapping in der Innenstadt, dem beliebten Kindersilvester in der Altstadt bis hin zum traditionellen Bergsilvester-Feuerwerk auf der Seegrube bietet die Landeshauptstadt viele Highlights zum Jahresabschluss“, freut sich der für Sicherheit, Veranstaltungen und Tourismus verantwortliche Vizebürgermeister Anzengruber auf einen perfekten Jahresausklang.
Vier Kategorien von Knallern
Bezüglich der Verbote sollte man wissen, dass Raketen & Co in vier Kategorien unterteilt sind. Kategorie F1 umfasst Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die in Innenräumen gezündet werden dürfen. Kategorie F2 sind etwa Schweizer Kracher (sogenannte „Piraten“), Knallfrösche und Raketen. Diese dürfen von Personen ab 16 Jahren, aber eben nur außerhalb des Ortsgebietes abgefeuert werden. Für die Kategorien F3 und F4 ? wirkungsstarke Raketen und Feuerwerksbomben ? beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Dafür sind zudem spezielle Fachkenntnisse und eine behördliche Bewilligung erforderlich.
Brandschutz beachten
Die Knallkörper stellen zu Silvester, unabhängig ob Haustiere oder Tiere in der freien Wildbahn, eine große Belastung dar. Deshalb sollte zum Jahreswechsel nicht nur auf die Menschen, sondern auch auf die Tiere und die Natur entsprechende Rücksicht genommen werden. Vizebürgermeister Anzengruber macht zudem auf die weiteren Gefahren aufmerksam: „Fernab des Stadtgebiets muss unbedingt Abstand zum Wald gehalten werden, denn bei Trockenheit besteht erhöhte Brandgefahr. Aber nicht nur ein ausgetrockneter Boden und die Bäume sind leicht entzündbar, auch Vordächer und Balkone können schnell Feuer fangen.“
Ausgetrocknete Christbäume
„Der Brandschutz sollte auch nach den Weihnachtsfeiertagen nicht außer Acht gelassen werden“, mahnt Innsbrucks Branddirektor Mag. (FH) Helmut Hager und ergänzt: „Nicht nur Raketen in Innsbrucks Stadtwäldern sind ein Risiko für einen Brand, auch bereits ausgetrocknete Christbäume bergen Gefahren eines Wohnungsbrandes. Oftmals kommt es zu Feuerwehreinsätzen, weil Kerzen auf Weihnachtsbäumen rund um Silvester noch einmal angezündet werden. In beheizten Räumen trocknet das Geäst der Bäume oder Adventkränze nach mehreren Tagen sehr schnell aus. Bei einem Übergreifen der Flammen kann der Raum innerhalb von kürzester Zeit in Vollbrand stehen. Darum empfiehlt es sich, beim Verlassen des Zimmers die Kerzen auf jeden Fall vorher zu löschen. Als Alternative zu echten Kerzen können auch elektrische Lichter für ein stimmungsvolles Zuhause sorgen. Zudem sollte man jedenfalls Feuerlöscher und Löschdecke bereithalten und mit Heimrauchmeldern ausgerüstet sein.“ (MF)
Quelle: Stadt Innsbruck