Vorarlberg: Möglichkeiten zur kostenlosen Corona-Schutzimpfung in Schnifis, Wolfurt und Rankweil

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Vorarlberg

12 Jun 07:00 2022 von Redaktion International Print This Article

Landesregierung bietet weiterhin breites Impfangebot an

Schnifis/Wolfurt/Rankweil (VLK) – Am Montag, 13. Juni 2022 bestehen im Laurentiussaal in Schnifis, am Dienstag, 14. Juni im Vereinshaus in Wolfurt und am Freitag, 17. Juni 2022 im Vereinshaus in Rankweil weitere Möglichkeiten zur kostenlosen Corona-Schutzimpfung. Wer sich impfen lassen möchte, kann dies jeweils in der Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr tun – „mit und ohne Anmeldung“, wie Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher informiert. Längere Wartezeiten werden vermieden, wenn die Impfung vorab vereinbart wird. Mitzubringen sind die persönliche E-Card, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie wenn möglich den bereits ausgefüllten Impf-Fragebogen.

Um den Impfschutz weiterhin aufrecht zu halten, sei es entscheidend, zeitgerecht eine Impfauffrischung vornehmen zu lassen, erklärt Rüscher: „Wir wollen weiterhin ein breites Impfangebot anbieten, damit wir gut auf den Herbst vorbereitet sind.“ Bei den mobilen Impfstraßen liege die Kapazität bei rund 500 Impfungen, informiert die Landesrätin. Um möglichst nah an der Bevölkerung zu sein, sei vorgesehen, dass die mobile Impfstraße in vielen Teilen Vorarlbergs mindestens einen Stopp pro Monat einlegt.

Sicher durch die Urlaubszeit
Um Vorarlberg möglichst sicher durch die bevorstehende Ferien- und Urlaubszeit zu bringen und die derzeit gut beherrschbare Infektionslage nicht zu gefährden, bittet die Gesundheitslandesrätin insbesondere vor Urlaubsantritt den persönlichen Impfstatus zu checken und falls nötig aufzufrischen. So würden auch böse Überraschungen bei der Einreise in den jeweiligen Urlaubsländern vermieden werden.

Änderungen beim Grünen Pass
Die ab 1. Juni geltende Verordnung zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen bringt in weiterer Folge auch Änderungen beim Grünen Pass. Für einen 3G-Nachweis ist ab 23. August die Kombination aus Impfung und Genesung nicht mehr ausreichend. Durch die Corona-Verordnung ist die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel, in Apotheken und in Öffis bis zum 23. August ausgesetzt. Die Ausnahmen von der 3G-Pflicht werden jenen von der Impfpflicht angepasst. Für eine Grundimmunisierung sind damit einheitlich drei Stiche nötig - das hat das Nationale Impfgremium bereits empfohlen. Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes „immunologisches Ereignis“. Unverändert ist eine Genesung weiter sechs Monate gültig, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.

Freie Wahl des Impfstoffs
Impfbereite Personen können bei den mobilen Impfstraßen in Schnif, Wolfurt und Rankweil zwischen den zur Verfügung stehenden Impfstoffen frei wählen: Neben den beiden mRNA-Präparaten von BioNTech/Pfizer und Moderna ist auch der Impfstoff von Novavax erhältlich, der im Aufbau mit den gängigen Impfstoffen gegen Grippe, Tetanus, FSME etc. vergleichbar ist. Geimpft wird am Montag, 13. Juni 2022 im Laurentiussaal in Schnifis, am Dienstag, 14. Juni 20022 im Vereinshaus in Wolfurt und am Freitag, 17. Juni 2022 im Vereinshaus in Rankweil jeweils in der Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr. „Wer eine Impfung vorher vereinbart, schließt längere Wartezeiten so gut wie aus und hilft dem motiviertem Team bei Planung und Vorbereitung“, stellt die Landesrätin klar. Anmeldungen sind unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft möglich. Zur Impfung mitzubringen sind die E-Card, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie wenn möglich den bereits ausgefüllten Impf-Fragebogen.

Nützliche Informationen rund ums Impfen und alle aktuellen Impfangebote sind auf den Seiten des Landes unter www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft erhältlich, darüber hinaus unter www.1450-vorarlberg.at sowie unter www.rund-ums-impfen.at. Wer keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse besitzt, wird gebeten, sich an Familienangehörige oder Bekannte zu wenden, die behilflich sein können. Wer auch diese Möglichkeit nicht hat, kann sich über die kostenlose Impf-Hotline 0800 201 361 telefonisch melden und erhält entsprechende Unterstützung.


Quelle: Land Vorarlberg



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