Burgenland: Musikschulförderung neu: attraktiver durch höhere Einkommensgrenzen, weniger Bürokratie

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Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Bildungslandesrätin Daniela Winkler: „Die Musikschulförderung ist ein wertvoller Bestandteil des bildungspolitischen Gesamtpaketes.“
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
21 Apr 14:00 2024 von Redaktion International Print This Article

LH Doskozil / LRin Winkler: „Wir wollen jedem Kind im Burgenland eine musikalische Ausbildung ermöglichen.“ 

Ab 1. Mai können Eltern ihre Kinder zum Musikschulunterricht für das Schuljahr 2024/2025 anmelden. Seit heuer kann parallel zur Anmeldung bereits die Musikschulförderung des Landes Burgenland beantragt werden, die deutlich vereinfacht und attraktiviert wurde. „Jedes Kind im Burgenland soll die Möglichkeit haben, von der hervorragenden Ausbildung im burgenländischen Musikschulwerk zu profitieren. Deshalb haben wir die Förderabwicklung einfacher gestaltet und die Einkommensgrenzen erhöht - dadurch sollen noch mehr Eltern in den Genuss der Förderung kommen“, erklärt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Bildungslandesrätin Daniela Winkler fügt an: „Der Musikschulunterricht fördert die Entwicklung des musikalischen Hörens und Verstehens, außerdem wird die Motorik geschult. Darüber hinaus kann er zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Daher wollen wir allen burgenländischen Kindern, die daran interessiert sind, eine musikalische Ausbildung ermöglichen, unabhängig vom Einkommen der Eltern.“ Die Musikschulförderung sei ein wertvoller Bestandteil des bildungspolitischen Gesamtpaketes, so die beiden unisono. Maßnahmen wie die kostenlose Kinderkrippe und der Gratiskindergarten, kostenlose Nachhilfe oder zusätzlicher Englischunterricht in den Volksschulen sollen allen Kindern und Jugendlichen im Burgenland einen fairen Zugang zu bester Bildung, ohne finanzielle Hürden, ermöglichen.

Die Musikschulförderung soll einkommensschwache Familien im Burgenland bei der Finanzierung der Musikschulausbildung unterstützen. Basis dafür ist das Burgenländische Familienförderungsgesetz, das die Teilrückerstattung des Elternbeitrages zum Musikschulbesuch vorsieht. Mit 1. Mai 2024 wird die Musikschulförderung neu starten – mit deutlichen Verbesserungen für die Eltern von Musikschülerinnen und Musikschülern:

  • Die Beantragung für die Förderung kann gleichzeitig mit der Musikschulanmeldung erfolgen – diese ist jeweils ab 1. Mai bis zum 16. August für das kommende Schuljahr möglich.
  • Es gelten künftig absolute Einkommensgrenzen (das monatliche Netto-Haushaltseinkommen) für die Berechnung der Förderung, nicht wie bisher das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen. Für die Eltern ist damit leichter erkennbar, ob sie förderwürdig sind.
  • Die Einkommensgrenze werden erhöht – analog zur Mittagessensförderung. Dadurch erhöht sich die Zahl der förderwürdigen Eltern.
  • Die Förderung wird künftig gleich vom Musikschulbeitrag abgezogen – die Abrechnung erfolgt vom Land mit dem Musikschulwerk. Bisher musste die Förderung extra beantragt werden und wurde dann nachträglich ausbezahlt.

Bis zu 75 % Förderung

Die Höhe der Förderung variiert je nach Einkommensstufe und beträgt von 25 % (Stufe 3) über 50 % (Stufe 2) bis zu 75 % (Stufe 1) des Schulgeldes. Um die Förderung zu beantragen, sind verschiedene Nachweise erforderlich, darunter Einkommensnachweise sowie sonstige relevante Unterlagen wie die aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe.

Einkommensgrenzen abgestuft

Die Einkommensgrenzen (netto) reichen in der Stufe 1 von 1.770 Euro (1 Erwachsener + 1 Kind) bis 4.470 Euro (2 Erwachsene + 5 Kinder), in der Stufe 2 von 1.950 Euro bis 4.920 Euro, in der Stufe 3 von 2.130 Euro bis 5.370 Euro. Sollten mehr als 5 Kinder bzw. mehr als 2 Erwachsene im Haushalt leben, erhöht sich die Einkommensgrenze weiter.
Fördervoraussetzungen: Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören unter anderem der Hauptwohnsitz der obsorgepflichtigen Person und des Kindes im Burgenland, der Bezug von Familienbeihilfe für das betreffende Kind sowie das Einhalten bestimmter Einkommensgrenzen.

Antragstellung

Die Antragstellung für die Musikschulförderung ist vom 1. Mai bis spätestens 16. August für das kommende Schuljahr möglich. Die Anträge können auf der Homepage des Landes Burgenland gestellt werden.

Nähere Informationen: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt bzw. post.a9-skf(at)bgld.gv.at oder telefonisch unter 057 600 - DW 2934, 2747 oder 3099.


Quelle: Land Burgenland



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