Niederösterreich: NÖ COVID-Hilfsfonds - Richtlinien fixiert

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Foto: NLK Pfeffer
23 Jun 05:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Ab 27. Juni starten Ausgleichszahlungen für Strafen, die auf Basis von Gesetzen verhängt wurden, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat

Wenige Wochen nach dem Beschluss im NÖ Landtag am 25. Mai nimmt der NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen seine Arbeit auf. Die Richtlinien sind fertig ausgearbeitet und werden am 27. Juni in der Landesregierung beschlossen. Gleichzeitig beginnen die Ausgleichzahlungen für Strafen, die auf Basis von Gesetzen verhängt wurden, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat. Der COVID-Hilfsfonds ist mit 31,3 Millionen Euro dotiert. Diese Mittel stehen für Kinder, Familien, alle Betroffenen der Covid-19-Maßnahmen und Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern, die unter Long-Covid Folgen sowie Impfbeeinträchtigungen leiden, bereit.

„Die breite Mitte der Bevölkerung will nicht ausgrenzen und sich gegenseitig aufhetzen, sondern zurück zur Normalität. Ein wichtiger Teil davon ist eine ehrliche Aufarbeitung der Pandemie. Weniger als ein Prozent wird dabei für die langjährige SPÖ- und NEOS-Forderung nach Ausgleichzahlungen für verfassungswidrige Strafen aufzuwenden sein. Mit der Masse der Mittel unterstützen wir Menschen die unter Long-Covid leiden, Kinder und Jugendliche, die in der Schule ins Hintertreffen geraten sind und Vereine, die das sportliche und soziale Leben fördern. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Menschen die Mittel schnell und einfach abrufen können“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

„Die Politik muss für die Menschen da sein und nicht umgekehrt. Mit dem Hilfsfonds sorgen wir für Gerechtigkeit. Das ist der Wendepunkt ganz im Auftrag der Wähler. Die Ungerechtigkeiten der vergangenen Jahre werden schonungslos aufgearbeitet. Wir haben alles herausgeholt, was nur irgendwie möglich ist. Die Wiedergutmachung ist auch eine Mahnung dahingehend, dass die Freiheit und die Grundrechte unserer Bevölkerung nicht verhandelbar sind“, sagt LH-Stellvertreter Udo Landbauer.

Nach dem Beschluss in der Landesregierung am 27. Juni wird das Land aktiv und den Prozess starten, um jene Personen, deren verhängte Strafen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind, die Strafzahlungen auszugleichen. „Wir haben versprochen, die Corona-Jahre aufzuarbeiten und genau das tun wir. Wir helfen rasch und unbürokratisch! Was viele nicht für möglich gehalten haben, setzen wir um. Mit der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen können die Niederösterreicher wieder zuversichtlich und vertrauensvoll in die Zukunft blicken. Denn dort, wo wir regieren, steht die Bevölkerung an erster Stelle“, informiert der für den COVID-Hilfsfonds zuständige Landesrat Christoph Luisser.

„Die Richtlinien, die wir am kommenden Dienstag in der Landesregierung beschließen werden, müssen einer Prüfung durch den Bundes-Rechnungshof standhalten, das steht außer Frage. Alle, die um Fördermittel ansuchen, müssen die Anforderungen erfüllen und nachweisen können. Maßnahmenkritiker, die jetzt einen Geldregen ohne eine gesetzliche Grundlage erwarten, müssen wir enttäuschen. Die Gelder aus dem COVID-Hilfsfonds sollen allen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern zur Verfügung stehen und Gräben zuschütten, nicht neue aufreißen“, betont Landesrat Ludwig Schleritzko.

Ab 1. September 2023 können Aufwendungen, die vom 16. März 2020 (erster Lockdown) bis zum 30. Juni 2023 (Ende der Corona-Maßnahmen) bezahlt wurden, bis zum Stichtag 28. Februar 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung läuft bis 31. August 2025.

Noch im Juli wird die Homepage, über die sämtliche Anträge abgewickelt werden können, mit allen Details und konkreten Informationen online gehen.

Die Förderkategorien umfassen folgende Maßnahmen:

? Ausgleichszahlungen für verhängte Strafen aufgrund von COVID-Bestimmungen, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind.

? Zuschuss zu Anwaltskosten im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafverfahren wegen Strafen aufgrund von COVID-Bestimmungen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind: Honorarnote und Zahlungsweise müssen nachgewiesen werden. Höchstgrenze von € 1.000 pro bekämpfter Strafe.

? Pauschalzahlung für ärztlich bestätigte Impfbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfung – auch außerhalb des Impfschadengesetzes: Die Maßnahme besteht in der Bezahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 1.000 bei einer ärztlich bestätigten Beeinträchtigung sowie € 1.500 bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Kranken-hausaufenthalt aufgrund der Verabreichung eines COVID-19 Impfstoffes.

? Zahlung für Menschen, die unter Long-COVID-Folgen leiden:Pauschalbetrag in Höhe von € 1.000 im Fall von ärztlich bestätigtem Long COVID sowie € 1.500 bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Krankenhausaufenthalt.

? Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behandlung nachgewiesener psychischer und seelischer Störungen und Krankheiten, die während der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind. Die Förderhöhe beträgt maximal € 1.000.

? Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen für erforderliche Therapien, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind. Förderhöhe beträgt maximal € 500.

? Förderung von Vereinen welche sich für die Belange von Menschen einsetzten die Schäden oder Beeinträchtigungen durch COVID-19-Impfungen oder COVID-19 Erkrankungen ausweisen.

? Förderung von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche:Gefördert werden anfallende Kosten für Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bei Folgen von Corona- und/oder Corona-Maßnahmen-bedingten Problemen in Form eines Betrages pro Kind oder Jugendlichen von maximal € 200.

? Finanzielle Zuschüsse für Nachhilfe für Schüler und Lehrlinge. Es wird eine Förderung für bereits absolvierte und bezahlte Nachhilfestunden gewährt. Förderhöhe beträgt maximal € 500.

? Finanzielle Zuschüsse für sonstige erforderliche Unterstützungen zur Beseitigung einer unverschuldeten persönlichen oder familiären Notlage aufgrund der COVID-19 Pandemie und deren Folgen (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) zu speziellen Behandlungen, Unterstützungen, Therapien oder Begräbniskosten gewährt werden. Förderhöhe einmalig bis zu maximal 500 Euro.

? Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche: Gefördert werden Vereine, welche Leistungen anbieten bzw. angeboten haben, die zum Ziel haben, Corona- und/oder Coronamaßnahmen-bedingte Probleme bei Kindern und Jugendlichen durch Projekte zur Förderung der psychischen und/ oder physischen Gesundheit zu bekämpfen. Die Förderung beträgt bis zu maximal € 2.000 pro Projekt. Projekte müssen für einen Zeitraum von 1.9.2023 bis 28.2.2025 eingereicht werden.


Quelle: Land Niederösterreich



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