Niederösterreich: NÖ Verkehrsschwerpunktprogramm der Exekutive im Jahr 2025

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Niederösterreich

08 Jän 22:00 2025 von Redaktion International Print This Article

Geschwindigkeitskontrollen, Drogen, Vorrangverletzungen und Gurtenpflicht

Die Verkehrsabteilung der Landespolizei Niederösterreich wurde von der Abteilung Verkehrsrecht beim Amt der NÖ Landesregierung beauftragt, im Jahr 2025 mehrere Themenbereiche schwerpunktmäßig zu überwachen. Über das ganze Jahr hindurch sollen vermehrt Kontrollen gegen „Drogen im Straßenverkehr“ durchgeführt werden. Im Rahmen einer Dunkelfeldstudie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) im Jahr 2023 gaben in Niederösterreich sechs Prozent der befragten Lenker an, in den letzten zwölf Monaten unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug gelenkt zu haben. Dies entspricht rund 52.000 Drogenlenkern pro Jahr. Die Zahl der Drogenlenker ist in Niederösterreich, ebenso wie in allen anderen Bundesländern, in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Drogen am Steuer erhöhen das Unfallrisiko laut internationalen Studien um das bis zu 30-fache, die Kombination von Drogen und Alkohol wirkt sich sogar noch stärker aus. Die Zahl der Aufgriffe von „Drogenlenkern“ durch die Polizei befindet sich nach wie vor auf hohem Niveau. Eine weitere Betonung der Kontrollen in diesem Bereich ist daher angezeigt.

Darüber hinaus ergeht der Auftrag an die Verkehrsabteilung der Landespolizei Niederösterreich im ersten Quartal besonders den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Rückhalteeinrichtungen wie Kindersitz und Sicherheitsgurt zu überwachen. Die Nichtverwendung des Sicherheitsgurts hat massive negative Auswirkungen auf die Unfallfolgen. Im zweiten Quartal dreht sich alles um die Geschwindigkeitskontrollen auf Freilandstrecken mit erhöhtem Unfallrisiko. Der überwiegende Anteil (fast drei Viertel) der Pkw-Toten war zum Unfallzeitpunkt auf Landesstraßen im Freiland unterwegs. Im dritten Quartal geht es um die Überwachung und Überprüfung von E-Scootern, E-Fahrrädern und „E-Mopeds“ und um das Verhalten im urbanen Bereich. Die wichtigen Punkte sind Beleuchtung, Ausstattung, angepasste Geschwindigkeit in Fußgängerzonen, in denen Fahrradverkehr erlaubt ist (Schrittgeschwindigkeit). Im vierten Quartal wird den Vorrangverletzungen besonderes Augenmerk geschenkt. Das Anhalten von Kraftfahrzeugen beim Vorschriftszeichen „Halt“ wird besonders überwacht.


Quelle: Land Niederösterreich



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