Niederösterreich: NÖ Wolfsverordnung von Landesregierung verschärft

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Niederösterreich

22 Okt 21:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH-Stv. Pernkopf: Raschere Entnahme von Problemwölfen

Die Niederösterreichische Landesregierung hat die NÖ Wolfsverordnung in ihrer heutigen Sitzung einstimmig novelliert und verschärft. Schon bisher waren zusätzliche Bescheide oder Freigaben nicht mehr notwendig, sondern gelten verschiedene Kriterien, nach denen auffällige Wölfe von Jägern sofort vergrämt oder entnommen werden dürfen. Diese Kriterien wurden jetzt angepasst und verschärft, damit sollen Vergrämungen und Entnahmen, also Abschüsse von auffälligen und gefährlichen Wölfen, erleichtert werden und rascher passieren.

„Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, aber er bedroht andere Tiere, egal ob Wild-, Nutz- oder Haustiere. Und vor allem ist das Sicherheitsgefühl der Menschen in manchen Regionen massiv bedroht. Wir haben jetzt neue rechtliche Möglichkeiten gefunden, um die Wolfsverordnung zu verschärfen und machen das sofort,“ so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf, der nicht nur den mit der Ausarbeitung betrauten Fachleuten, sondern auch SPÖ und FPÖ für ihre Unterstützung dankt.

Die Verordnung wurde in einigen Punkten nachgeschärft, unter anderem gibt es Änderungen bei den Annäherungsgebieten, in denen Wölfe nicht toleriert werden. Bisher galt immer das Siedlungsgebiet als jenes Gebiet, an welches sich Wölfe nicht unter 100 Meter annähern durften. Nun wurde diese Regelung auch auf bewohnte Gebäude, Stallungen und Gehöfte in Streulagen erweitert. „Der ländliche Raum in Niederösterreich ist geprägt durch Streulagen, die von dieser Verschärfung jetzt auch umfasst sind. Das führt zu einer wesentlichen Steigerung der Sicherheit für die Menschen,“ erklärt Pernkopf. Auch der Zeitraum, in dem solche Sichtungen gezählt werden können, wurde auf zwei Wochen verdoppelt.

Eine weitere Verschärfung betrifft Risse von sachgerecht geschützten Nutztieren. Wenn nach einem solchen Riss weiterhin eine Gefahr für Nutztiere ausgeht, wird dieser Wolf als unmittelbare Bedrohung eingestuft und liegt direkt (ohne zusätzliche Freigabe) die Grundlage für eine Entnahme vor, ohne dass auf weitere Risse gewartet werden muss. Zudem ist die Entnahme, also der Abschuss von Problemwölfen, nicht mehr nur im betroffenen Jagdrevier möglich, sondern erstreckt sich auch auf die angrenzenden Jagdreviere.


Quelle: Land Niederösterreich



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