Kärnten: Nachhaltige Entwicklung der Kärntner Gemeinden
Foto: Büro LR Fellner
LHStv. Gruber, LR Fellner: Bis zu 1,4 Mio. Euro Förderung für Erarbeitung der Örtlichen Entwicklungskonzepte und gesetzliche Fristverlängerung als Entlastungsmaßnahme
KLAGENFURT. Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) ist die Grundlage für die gesamte zukünftige Gestaltung und somit das zentrale Planungsinstrument einer Gemeinde. Das Kärntner Raumordnungsgesetz sieht derzeit vor, dass es bis 1.1.2027 zu überarbeiten ist – was nahezu alle Kärntner Gemeinden vor massive Probleme stellt. Denn es herrscht ein Engpass bei geeigneten Planungsbüros, was gleichzeitig die Kosten für die Konzepterstellung in die Höhe schießen hat lassen.
Um die Gemeinden bei beidem zu entlasten, haben die für Raumordnung und Gemeinden zuständigen Referenten, LHStv. Martin Gruber und LR Daniel Fellner, sich nun auf zwei Maßnahmen geeinigt, die heute in der Regierungssitzung präsentiert wurden: eine Verlängerung der gesetzlichen Frist und eine finanzielle Unterstützung bei der Erstellung der ÖEKs.
Konkret soll die Frist auf acht Jahre (1.1.2030) verlängert werden, und zwar im Zuge der geplanten Gesetzesnovellierung für das 1. Kärntner Energiewendegesetz. „Den Gemeinden sind aufgrund der wenigen verfügbaren Planungsbüros die Hände gebunden. Zahlreiche Bürgermeister haben rückgemeldet, dass sie nicht wissen, wie sie die derzeitige Frist einhalten sollen. Diese Sorge können wir ihnen jetzt nehmen“, so LHStv. Gruber.
Die finanzielle Unterstützung baut auf einer Basisförderung durch Bedarfszuweisungen und einer Modulförderung über Landesmittel auf. Hier geht es - auch aufgrund der ohnehin angespannten Finanzlage der Gemeinden - um eine Entlastung bei den anfallenden Kosten. „Mit diesem Fördermodell gelingt es uns, die Gemeinden in einer ohnehin schwierigen Zeit wesentlich zu entlasten. Zum einen durch die wichtige finanzielle Unterstützung, zum anderen aber auch durch die Fristenverlängerung. Beides wird in unseren Gemeinden zu erheblichen Erleichterungen führen und den Druck in ihrer örtlichen Gestaltungsarbeit herausnehmen“, betont LR Fellner. Ausgehend von den höchstmöglichen Fördersätzen stellen die beiden Referenten bis zu 1,4 Millionen Euro pro Jahr für die Gemeinden zur Verfügung, wobei die höchstmögliche Fördersumme pro Gemeinde 55.000 Euro beträgt.
Die Förderung ist degressiv gestaltet, das heißt 2024 und 2025 gibt es mehr Mittel - bis zu 30.000 Euro - als die darauffolgenden Jahre. Die Module sind Schwerpunktthemen in den Örtlichen Entwicklungskonzepten, wie z.B. Ortskernbelegung oder Leerstandsaktivierung, die zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards von den Gemeinden erarbeitet werden sollen. Dafür können zwischen 5.000 Euro und 12.500 Euro an Förderung pro Modul abgeholt werden.
Es soll ein Anreiz sein, damit Gemeinden zentrale Entwicklungsthemen, die auch im Regierungsprogramm verankert sind, berücksichtigen. „Mit der Modulförderung wollen wir Schwerpunkte forcieren. Energieraumplanung oder Ortskernbelebung sind z.B. zentrale Themen und Herausforderungen, auf die unsere Gemeinden Antworten finden müssen“, sagt Gruber. Daher ist beispielsweise das Modul „Energieraumordnung und Klimaschutz“ von jeder Gemeinde verpflichtend zu bearbeiten. Insgesamt müssen die Gemeinden zwei Module bearbeiten, maximal drei werden gefördert.
„Durch die gemeinsamen Anstrengungen und die Bündelung unserer Ressourcen gelingt uns hier ein wichtiger Impuls, die Gemeindearbeit zukunftsfit und nachhaltig zu gestalten. Gleichzeitig werden durch die Schwerpunktsetzung in den Bereichen der Nachhaltigkeit die Weichen für eine erstrebenswerte und chancenreiche Zukunft gestellt. Ich freue mich hier auch weiterhin referatsübergreifend konstruktive Zukunftsarbeit leisten zu können“, so Fellner abschließend.
Quelle: Land Kärnten