Salzburg: Nächster Schritt in Richtung noch mehr eigene Energieversorgung
Neue Verordnung regelt Photovoltaik-Anlagen im Grünland
(LK) Die Regierungsklausur Ende Juli in Wals-Siezenheim brachte als eines der Hauptergebnisse, dass Salzburg mehr eigene Energie erzeugen möchte. Ein Schritt in diese Richtung ist eine neue Verordnung, die Photovoltaikanlagen im Grünland regelt. Ein Punktesystem gibt dabei die Eckpunkte vor.
„Mit dieser Verordnung legen wir die Grundlage dafür, dass PV-Anlagen im Grünland errichtet werden können. Es wird damit genau definiert, wie und unter welchen Umständen das in Zukunft möglich ist“, so der für Raumordnung zuständige Landesrat Martin Zauner. Eines der wichtigsten Ziele der Verordnung war es, hochwertiges Grünland für die Lebensmittelproduktion in der Landwirtschaft zu erhalten, gleichzeitig aber alle Möglichkeiten für Energie aus der Sonne zu nutzen. Auch auf dem Landschaftsbild lag ein großes Augenmerk.
Salzburg will mehr eigene Energie
„Die Verordnung ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung einer Maßnahme, die wir in der Regierungsklausur beschlossen haben: die regionale Energiegewinnung und damit mehr Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu forcieren. Dabei haben wir den Schutz der landwirtschaftlichen Produktionsflächen im Fokus und stellen nur dort Anlagen auf wo sie auch wirtschaftlich Sinn machen“, so Energie-Landesrat Josef Schwaiger. Für ihn und Landesrat Zauner ist die Verordnung „ein weiterer Beweis dafür, dass das Raumordnungs- und Energieressort intensiv zusammenarbeiten und gemeinsam konkret und wohlüberlegt handeln.“
Punktesystem für Bewilligung
Ob eine Grünfläche mit einer PV-Anlage ergänzt werden darf, wird mit der neuen Verordnung durch ein Punktesystem geregelt. Abhängig von der Bodenbonität (Wert für Ertragsfähigkeit) muss eine gewisse Anzahl an Punkten erreicht werden. Folgende Faktoren sind dabei relevant:
- Lage: Pufferbereiche zu Infrastrukturen (Autobahnen, Eisenbahnen oder hochrangige Landstraßen) und möglicher Ertrag
- Konfiguration: Konventionell oder Agri-PV mit zusätzlicher landwirtschaftlicher Nutzung
- Größe: Je größer, umso mehr Punkte werden erreicht. Grundsatz: Besser große Anlagen als unzählige kleine.
- Auch eine Einzelfallbewertung für raumstrukturelle sinnvolle Lagen ist in der Verordnung vorgesehen. Das betrifft zum Beispiel den Bau auf großen Wasserkraftwerken, Altlastenflächen, Umspannwerken oder kommunalen Kläranlagen.
Die nächsten Schritte
Der Entwurf über die „Erlassung einer Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung“ stand rund vier Wochen lang zur Begutachtung und Stellungnahme allen Salzburgerinnen und Salzburgern zur Verfügung. Zwölf solcher Rückmeldungen sind dazu beim Land eingegangen. Nach dem Begutachtungsverfahren, der Bewertung der Ergebnisse und allfälliger Überarbeitung des Entwurfes wird die Verordnung von der Landesregierung beschlossen. Danach wird sie im Landesgesetzblatt kundgemacht.
- Entwurf Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung
- Die Ergebnisse der Regierungsklausur im Überblick (31.07.2023)
- So entsteht eine Verordnung
Quelle: Land Salzburg