Innsbruck: Nationalratswahl am 29. September 2024
Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
Alle Fristen in Innsbruck im Überblick
Am Sonntag, den 29. September 2024, findet die Nationalratswahl in Österreich statt. Alle ÖsterreicherInnen sind aufgerufen, die 183 Nationalratsabgeordneten zu wählen. WählerInnen, die ihre Stimme nicht in ihrem Wahllokal abgeben können, haben die Möglichkeit, bereits jetzt einen Wahlkartenantrag zu stellen. Der Versand der Wahlkarten beginnt voraussichtlich Anfang September.
Wichtige Fristen
Ein Antrag für eine Wahlkarte kann mithilfe eines amtlichen Lichtbildausweises schriftlich (online oder per Post) erfolgen. Ein Online-Antrag kann bis spätestens 25. September auf www.wahlkartenantrag.at gestellt werden. Auch die postalische Beantragung ist bis spätestens 25. September (bei der Behörde einlangend) möglich. Ein mündlicher (persönlicher) Antrag kann bei Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises bis spätestens 27. September um 12.00 Uhr im Wahlkartenbüro im Innsbrucker Rathaus (6. Stock, Zimmer 6102) gestellt werden.
Das Wahlkartenbüro im Rathaus ist von 29. August bis 27. September werktags, montags bis donnerstags, durchgehend von 08.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
WählerInnen, die aufgrund von Bettlägerigkeit ihre Stimme nicht persönlich abgeben können, haben die Möglichkeit, bis spätestens 27. September einen Antrag auf Besuch durch eine besondere Wahlbehörde zu stellen.
Briefwahl
Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens 29. September, 17.00 Uhr, per Post, per BotIn oder durch persönliche Abgabe im Rathaus eingelangt sein. Die persönliche Abgabe ist im 6. Stock, gegenüber dem Wahlkartenbüro, oder im Bürgerservice in den RathausGalerien möglich. Die Briefwahlkarte kann auch am Wahltag in jedem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten oder bei der Bezirkswahlbehörde bis 17.00 Uhr abgegeben werden.
ÖsterreicherInnen im Ausland
Auch Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte an der Wahl teilzunehmen. Dafür müssen sie bis spätestens 8. August 2024 beantragen, in die WählerInnen-Evidenzliste eingetragen zu werden.
Weitere Informationen dazu finden sich auf www.innsbruck.gv.at/nrw24. DJ
Quelle: Stadt Innsbruck