Eine 81-Jährige wurde Mittwochmittag, 30. Juni 2021, beinahe Opfer eines so genannten "Neffentricks". Die unbekannte Täterin sah ein zufällig vorbeifahrendes Polizeiauto und ergriff die Flucht.
Gegen 12:00 Uhr erhielt die 81-Jährige einen anonymen Telefonanruf von einer Frau, die sich als Polizistin ausgab. Die Anruferin gab an, die Nichte der 81-Jährigen hätte einen schweren Verkehrsunfall verschuldet und brauche jetzt viel Bargeld zur Begleichung des Schadens. Die 81-Jährige glaubte den Ausführungen der unbekannten Täterin und erklärte sich bereit, eine erhebliche Geldsumme von ihrem Bankkonto abzuheben. Unmittelbar nach dem Telefonat läutete bereits eine unbekannte Frau an der Wohnungstüre der 81-Jährigen, die sich als Polizistin ausgab und eine Begleitung zur Bank der Pensionistin anbot. Als die beiden Frauen am Weg zur Bankfiliale waren, fuhr plötzlich eine Polizeistreife zu einem anderen Einsatz vorbei. Die unbekannte Täterin ergriff daraufhin die Flucht und eilte davon. Die 81-Jährige, die noch nie von dieser Betrugsmasche gehört hatte, erstattete erst am Nachmittag die Anzeige.
Die Polizei weist zum wiederholten Male auf diese Betrugstätigkeiten hin und gibt folgende Präventionstipps:
• Polizeibeamte führen niemals derartige Telefonate und fordern keinesfalls zur Übergabe von Wertgegenständen oder Bargeld auf.
• Inzwischen gibt es zahlreiche weitere Varianten dieses Telefonbetrugs (Neffentrick, Notlage eines Angehörigen, Angehörige bei Unfall verletzt udgl.).
• Gehen Sie auf diese Telefonate nicht ein und erstatten Sie umgehend Anzeige über den Polizeinotruf 133.
• Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein und stellen Sie entschieden klar, dass Sie auf diese Angebote nicht eingehen werden. Die Täter sind psychologisch geschult und führen die Gespräche täuschend echt.
• Lassen Sie in Ihr Haus oder Ihre Wohnung niemanden, den Sie nicht kennen. Verwenden Sie zur Kontaktaufnahme mit solchen Personen die Gegensprechanlage oder verwenden Sie die Türsicherungskette oder den Sicherungsbügel.
• WICHTIG: Informieren Sie Angehörige und Bekannte, die möglicherweise von solchen Betrugshandlungen noch nicht gehört haben.
Quelle: LPD Steiermark