Salzburg: Neue Leitlinie für „Reparaturen“ im Nationalpark
Servicestelle ermöglicht schnelle Beurteilung durch Experten und Rechtssicherheit / Informationsveranstaltung am 15. Mai
(LK) Auf einer Fläche von rund 800 Quadratkilometer, etwas größer als Hamburg, erstreckt sich der Nationalpark Hohe Tauern im Bundesland Salzburg. Die Eigentümerstruktur dieser Flächen ist unterschiedlich: Bund, Gemeinden oder auch Private. Damit nach Katastrophenereignissen wie Lawinen, Muren und Hochwässer die Grundstückseigentümer schneller Schäden in Stand setzen können, hat das Land jetzt eine neue Leitlinie veröffentlicht.
Das Ziel der neuen Leitlinie ist die Vereinfachung und Entlastung der Grundstückseigentümer und gleichzeitig der Schutz des wertvollen Nationalparks. „Zwar ist nach dem Salzburger Nationalparkgesetz eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach einem Katastrophenereignis bewilligungsfrei. Was aber eine Wiederherstellung ist, wie weit diese geht und was nicht von ihr erfasst ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Genau diesen Vorgang beschleunigen wir und geben Rechtssicherheit“, sagt Landesrat Josef Schwaiger.
Rechtssicherheit
Die Abgrenzung zwischen bewilligungsfreier Wiederherstellung und darüberhinausgehenden Maßnahmen ist nach Unwetterschäden nicht immer eindeutig. Die neue Leitlinie soll das Arbeiten der Nationalparkbehörde sowie der Grundbesitzer erheblich erleichtern. Beispielsweise mittels einer Fotodokumentation können ab sofort Schäden bei der neuen Servicestelle der Behörde eingereicht werden. Die Sachverständigen können dann innerhalb weniger Tage verbindliche Auskünfte an die Grundbesitzer geben.
Schwaiger: „Schnellere Einzelprüfungen.“
„Die neu eingerichtete Servicestelle bei der Nationalparkbehörde spart viel Zeit und Verwaltungsarbeit und schafft auch Rechtssicherheit für die Eigentümer. Gleichzeitig passiert nichts, was zum Nachteil des wichtigen und sensiblen Schutzgebietes wäre“, betont Landesrat Josef Schwaiger und er fügt hinzu: „So schaffen wir den Spagat, dass jeder Fall durch Experten geprüft wird und es dennoch schnell geht.“
Informationsveranstaltung am 15. Mai
Bei einer Informationsveranstaltung im Nationalparkzentrum in Mittersill wird die Leitlinie am 15. Mai von 10 Uhr bis 11.30 Uhr vorgestellt. Ab sofort können betroffene Grundstücksbesitzer nach einem Katastrophenereignis die Servicestelle unter [email protected] kontaktieren.
Quelle: Land Salzburg