Salzburg: Neue Regeln gegen Leerstand und das Horten von Bauland

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Unsere Kulturlandschaft ist ständigem Wandel unterworfen, wie etwa im Oberpinzgau, wo ein Bauernhof einer Chaletsiedlung Platz gemacht hat. Zweitwohnsitz
Foto: privat
26 Jän 05:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Weiterer Schritt zu mehr leistbarem Wohnraum: Positiverklärung im Grundverkehr schafft Hauptwohnsitze

(LK) Leerstand vermeiden und Baulandreserven mobilisieren – dieses Ziel verfolgt Landesrat Josef Schwaiger mit einer Neuregelung bei Raumordnung im Grundverkehr. „Sowohl in der Landwirtschaft als auch bei Baugrundstücken sind Grund und Boden unser wertvollstes Gut. Wir müssen den Wohnungssuchenden und vor allem den jungen Erwachsenen eine Zukunft in den Orten geben. Nur wer den Generationenvertrag lebt und unterstützt, dem ist die Zukunft sicher“, erläutert Landesrat Josef Schwaiger.

Die Lage ist grotesk: Trotz Bauboom in den vergangenen Jahren sind leistbare Wohnungen nur selten auf dem Markt zu finden. Leerstand als Wertinvestition ist stark nachgefragt. „Mit dem Grundverkehrsgesetz wird genau an diesem Punkt die Richtung neu definiert. Mit den passenden rechtlichen Werkzeugen treten wir Spekulation und nicht erwünschter Nutzung wirksam entgegen“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Hauptwohnsitz-Erklärung und nur mehr eine Kommission

Künftig muss beim Kauf von Wohnungen und Grundstücken eine Erklärung – die Positiverklärung - abgegeben werden, die Liegenschaft als Hauptwohnsitz zu nutzen. „Damit werden bereits beim Kauf Leerstand oder gar Zweitwohnsitze verhindert.“ Beim Unterschreiben des Kaufvertrags wird beim Vertragserrichter oder Notar auch die widmungsgemäße Nutzung unterfertigt und der Grundverkehrsbehörde digital übermittelt. Der Grundverkehrsbeauftragte überprüft die nutzungskonforme Verwendung.

Grundverkehrskommissionen: Aus fünf mach eine

Derzeit gibt es pro Bezirk eine Grundverkehrskommission mit jeweils einem Vorsitzenden. Künftig wird es landesweit nur noch eine geben, die innergebirg und aussergebirg tagt. „Mit dem neuen Grundverkehrsbeauftragten schaffen wir die Voraussetzungen für einen einheitlichen Vollzug und eine zentrale Stelle im Land“, hält Schwaiger fest.

Der Fahrplan zur Umsetzung

Noch diese Woche wird Landesrat Schwaiger die Neuregelung allen Landtagsparteien vorstellen. Mit Begutachtung und Regierungsbeschluss peilt Schwaiger an, dass das neue Grundverkehrsgesetz noch vor dem Sommer vom Landtag beschlossen werden kann.


Quelle: Land Salzburg



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