Innsbruck: Neue Töne - Auflagen für Straßenmusik überarbeitet

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Gemeinsam mit StraßenmusikerInnen wurde an einer verbesserten Regelung gearbeitet. Nach einer Saison wird diese evaluiert.
Foto: Pixabay
02 Dez 15:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Vergünstigte Gebühren und zusätzliche Plätze zum Musizieren

Die seit 2016 bestehende Regelung zur Straßenmusik in Innsbruck ist reformbedürftig. In der Landeshauptstadt ansässige MusikerInnen traten deshalb mit entsprechenden Verbesserungsvorschlägen an das städtische Kulturamt heran. In gemeinsamen Gesprächsrunden wurde an einer neuen Regelung gearbeitet, die wesentliche Neuerungen betreffend der Anzahl der Plätze, der Gestaltung der Preise, der Ausgabe der Tages- und Wochentickets sowie klare Regeln zur Verwendung von Verstärkern beinhaltet.

„Nach den vielen konstruktiven Gesprächen bin ich überzeugt, dass wir gemeinsam an einer Lösung gearbeitet haben, von der alle Beteiligten profitieren. Ganz besonders freut es mich, dass mit der Ausweitung der bespielbaren Plätze nun auch das Stadtgebiet über die Grenzen der Alt- und Innenstadt hinaus belebt wird“, betont Kulturstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl.

Was ist neu?

Die Anmeldung erfolgt künftig im Bürgerservice in den RathausGalerien (bisher im Amt für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen). Zudem wird die Genehmigung für eine Woche von 64,3 Euro auf 50 Euro reduziert. Darüber wird es die neue Möglichkeit geben, ein Tagesticket für zehn Euro zu beantragen. Pro Kalenderwoche werden vier Wochentickets, pro Tag maximal sechs Tickets ausgegeben. Die neue Regelung ermöglicht ausschließlich den Gebrauch von über die Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellten, geeichten und gekennzeichneten Verstärkern für eine Leihgebühr von zehn Euro pro Tag.



Quelle: Stadt Innsbruck



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