Graz: Neue Wohnstraßen biegen in die Zielgerade
In dieser Gemeinderatsperiode ab 2017 wurden bisher fünf Wohnstraßen eingerichtet: Petrifelderstraße 75a-79a, Stiftingbachweg, Nepomukgasse, Am Fröbelpark, Kozennweg. „Mit den nunmehr positiv beurteilten weiteren ‚Kandidaten‘ wird es in dieser Periode einen Schwung an neuen Wohnstraßen geben, mit denen eine weitgehende lokale Verkehrsberuhigung verbunden ist", resümiert Stadträtin Elke Kahr. Um den Charakter der bestehenden Wohnstraßen zu unterstreichen, wurden im Frühjahr dieses Jahres bei allen Zufahrten - zusätzlich zur Beschilderung - große Piktogramme aufgebracht. Damit soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass nur Schrittgeschwindigkeit und kein Durchfahren für KFZ erlaubt ist. Nicht immer eignet sich die Straße aufgrund ihrer Anlage, Funktion oder Bewohnerschaft (Anteil junger und älterer Personen soll höher sein) für eine Wohnstraße. Die Kriterien werden von der Abteilung für Verkehrsplanung gemeinsam mit dem Straßenamt geprüft. Zudem erfolgt eine Befragung, in der eine Mehrheit der Anwohner:nnen dafür sein muss. Zielsetzung ist, Wohnstraßen dort einzurichten, wo sich die dort Wohnenden damit identifizieren und wo der dann auch für Zwecke des Aufenthaltes und Spielens verfügbare Straßenraum auch genutzt wird.
Positiv abgeschlossen wurde die Begutachtung folgender neuer Wohnstraßenwünsche:
- Am Stadlgrund (Andritz)
- Andreas-Hofer-Straße (Eggenberg)
- Petrifelderstraße 91-98 (Liebenau)
- Villenstraße / Burgenlandstraße / Absengerstraße / Herbersteinstraße (Eggenberg)
- Josef-Gauby-Weg (Waltendorf)
Beim Josef-Gauby-Weg ist noch zu prüfen, in wie weit diese Maßnahme mit dem Schulstraßen-Pilotprojekt „Schulgasse" in Waltendorf zusammenpasst. Dies wird im Zuge einer begleitenden Verkehrsuntersuchung mitgeprüft. Für alle anderen positiv beurteilten Straßen gilt, dass hier ab Ende September eine Befragung der Anwohner:innen durchgeführt wird. Ist das Ergebnis klar pro Einrichtung einer Wohnstraße, werden die nächsten Schritte in Richtung Umsetzung gesetzt, d.h. 2022 sollte Graz bereits 29 oder 30 Wohnstraßen haben.
- Zu- und Abfahrt sind erlaubt, das Durchfahren nicht. Für den Radverkehr ist die Wohnstraße offen.
- KFZ-Lenker:innen und Radler:innen dürfen in der Wohnstraße maximal Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Fußgänger:innen können die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen.
- Kinder dürfen im gesamten Straßenbereich spielen.
- Fahrzeuge - auch Fahrräder - dürfen Fußgänger:innen nicht behindern und müssen notfalls warten. Allerdings dürfen auch Fußgänger:innen (und spielende Kinder) den Fahrverkehr nicht absichtlich oder unnötig behindern.
- Parken ist nur auf den vorgesehenen Flächen erlaubt, ausgenommen ist das Aus- und Einsteigen sowie das Ent- und Beladen von Fahrzeugen.
- Wer mit einem Fahrzeug die Wohnstraße verlässt, muss beachten, dass - wie bei Grundstücksausfahrten - andere Fahrzeuge und querende Fußgänger:innen Vorrang haben.
Quelle: Stadt Graz