Neuer Innsbrucker Gemeinderat nimmt Arbeit auf

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Wurden von Landeshauptmann Anton Mattle (2.v.l.) angelobt: Bürgermeister Johannes Anzengruber (2. v.r.), der erste Vizebürgermeister Georg Willi (1.v.l.) und die zweite Vizebürgermeisterin Elisabeth Mayr (1.v.r.).
Foto: Christian Forscher
17 Mai 19:00 2024 von Redaktion International Print This Article

Angelobung der Stadtregierung und der 40 Mitglieder des Gemeinderates

Am 14. April wurde der neue Innsbrucker Gemeinderat gewählt. Gleichzeitig fand die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin statt. Dabei erhielt keiner der KandidatInnen die nötige Mehrheit, sodass es am 28. April zur Entscheidung zwischen dem bisherigen Bürgermeister Georg Willi und Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc kam. Die Wahl entschied Johannes Anzengruber mit 59,59 Prozent für sich. Das Innsbrucker Stadtoberhaupt wird seit dem Jahr 2012 direkt gewählt.

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am Freitag, 17. Mai, im Plenarsaal des Rathauses wurde Johannes Anzengruber als Innsbrucks neuer Bürgermeister sowie seine StellvertreterInnen Georg Willi (erster Stellvertreter) und Mag.a Elisabeth Mayr (zweite Stellvertreterin) von Landeshauptmann Anton Mattle angelobt. Die Wahl der VizebürgermeisterInnen erfolgte zuvor in einer geheimen Abstimmung. Dabei entfielen auf den ersten Vizebürgermeister Willi 28 Stimmen, auf die zweite Vizebürgermeisterin Mayr 29 Stimmen.

Darüber hinaus wurden die weiteren Mitglieder des Stadtsenates sowie jene des Gemeinderates angelobt. Zudem wurde die Größe des Stadtsenats festgelegt und die Einrichtung der Gemeinderats-Ausschüsse im Rahmen der Sitzung vorgenommen.

Zusammensetzung des neuen Innsbrucker Stadtsenates

Der Stadtsenat besteht laut Innsbrucker Stadtrecht aus der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister, der/dem ersten und der/dem zweiten Bürgermeister-StellvertreterIn und höchstens sechs weiteren Mitgliedern (StadträtInnen). Über die Anzahl der StadträtInnen entscheidet der Gemeinderat. Der Stadtsenat wurde einstimmig auf sieben Mitglieder festgesetzt.

Der neue Stadtsenat der Tiroler Landeshauptstadt besteht aus Bürgermeister Johannes Anzengruber (JA – Jetzt Innsbruck), dem ersten Vizebürgermeister Georg Willi (Grüne), der zweiten Vizebürgermeisterin Elisabeth Mayr (SPÖ), Stadträtin Mariella Lutz (Ja – Jetzt Innsbruck), Stadträtin Janine Bex (Grüne). Der Vertreter der FPÖ, Markus Lassenberger, sowie jener der Liste Florian Tursky – das Neue Innsbruck, Mag. Markus Stoll, bleiben ohne Ressortführung und sind nicht Teil der Koalition.

40 Mitglieder des Gemeinderates

Das oberste Organ der Stadt Innsbruck ist der Gemeinderat. Laut Innsbrucker Stadtrecht besteht dieser aus 40 Mitgliedern. Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem Ergebnis der Gemeinderatswahl. Die Mitglieder des Gemeinderates haben an den Sitzungen sowie an jenen der gemeinderätlichen Ausschüsse, denen sie angehören, teilzunehmen. Alle GemeinderätInnen haben die Möglichkeit, schriftliche Anträge einzubringen bzw. Anfragen an das Stadtoberhaupt zu stellen. Im Stadtrecht ist zudem festgehalten, dass monatlich mindestens eine Sitzung stattfinden muss. Ausnahmen sind die Monate August und September - dies ist laut Stadtrecht eine sitzungsfreie Zeit. Sondersitzungen sind aber möglich. Beschlossen werden in diesem Gremium jene Angelegenheiten, die die Stadt laut Gesetz selbst bestimmen kann. Dazu zählen beispielsweise das städtische Budget, ortspolizeiliche Verordnungen, Vorschreibung von Gemeindeabgaben, Entscheidungen über städtische Beteiligungen und große Grundstücksgeschäfte.

Eine aktuelle Darstellung der Mitglieder des Gemeinderates für die Periode von 2024 bis 2030 findet sich unter www.innsbruck.gv.at/gemeinderat

Ressortverteilung und Einrichtung der Ausschüsse

Die – in den Koalitionsverhandlungen bereits festgelegte – Ressortverteilung wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.

Der Gemeinderat beschäftigte sich zudem mit der Einrichtung von Ausschüssen. Folgende Ausschüsse wurden beschlossen: Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss, Ausschuss für Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen, Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus, Kontrollausschuss, Personalausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe, Ausschuss für Bildung, Gesellschaft und Diversität, Kulturausschuss, Ausschuss für Sport und Gesundheit, Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität. KR


Quelle: Stadt Innsbruck



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